Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und mache aktuell das erste Mal meine Steuererklärung mit dem WISO Steuer Sparbuch.
Bezüglich der Nachbarschaftshilfe habe ich eine Frage und konnte in der Suche leider nichts Passendes finden.
Ich habe 2020 monatlich 125€ Entlastungsleistung zur Unterstützung eines pflegebedürftigen Nachbars (Einkaufen, Postgänge, etc.) von dessen Pflegeversicherung (BARMER) erhalten.
Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass dies scheinbar steuerfrei sein soll:
Zitat von Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 36Einnahmen Leistungen zu pflegerischen oder Hilfen bei der bis zur des Pflegegeldes nach 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, mindestens aber bis zur des Entlastungsbetrages nach 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von des oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des 33 Absatz 2 dem erbracht werden. Entsprechendes gilt, wenn der vergleichbare Leistungen aus privaten nach den Vorgaben des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder nach den Beihilfevorschriften Pflege.
Zitat von § 45b SGB XI Entlastungsbetrag(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Zitat von Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen §11 - Einzelpersonen im Rahmen der NachbarschaftshilfeAlles anzeigen(1) Leistungen bürgerschaftlich engagierter Einzelpersonen im Sinne von § 5 Nummer 5(Nachbarschaftshilfe) gelten für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch als nach dieser Verordnung anerkannt, wenn
1. die Unterstützung ehrenamtlich erfolgt,
2. die Einzelperson mit der anspruchsberechtigten Person nicht bis zum zweiten Grad verw oder verschwägert ist und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und
3. eine geeignete Qualifizierung mindestens im Umfang eines Pflegekurses entsprechend § des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachgewiesen wird.
Einzelpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe weisen gegenüber der anspruchsberechtigten Person die Erfüllung der Voraussetzung nach Satz 1 Nummer 3 zum Zwecke der Vorlage bei der zuständigen Pflegekasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 45b Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nach Zur Überprüfung ihrer Angaben erteilen sie gegenüber der Pflegekasse ihre Einwilligung zu Datenabgleich.
(2) Die jeweils für die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe zuständige Pflegekasse kann üb Absatz 1 hinaus Angebote anerkennen, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Nun meine Frage, wie gebe ich dies bei der Steuer an?
Auf Nachfrage beim Finanzamt konnte mir nicht weitergeholfen werden. Nachdem ich 3 Mal weiter verbunden wurde, wurde mir gesagt ich müsse ein Gewerbe anmelden?!
Danke und Liebe Grüße
Florian