Hallo an alle,
ich habe im Forum schon einige Zeit gesucht aber leider keine Information zu meinem speziellen Problem gefunden. Deshalb versuche ich es so.
Seit dem 01.07.2020 wohnt die Enkeltochter meiner Frau offiziell und in Absprache/ Zustimmung des Jugendamtes bei uns. Vorher hat die Enkelin seit März probeweise bei uns gewohnt.
Jetzt wollte ich heute die Steuer für 2020 abschließen und bekomme ein Problem. Ich gebe im Steuersparbuch ein das die Enkelin seit dem 01.07.2020 bei uns wohnt und für en Zeitraum davor gebe ich die offizielle Wohnadresse ihrer Mutter ein. Dort wohnte die Enkelin auch zuvor. Nun komme ich an den Punkt, ob meine Frau die Übertragung der Freibeträge beantragt. Hier gebe ich Nein an da dies von uns nicht beabsichtigt ist. Wenn ich dann die Eingabe abspeichern möchte, wird mir das Nein als Fehler angezeigt.
Ist die Übertragung ein Muss, Ich kann die Einkommenssteuer so nicht abschließen?
Wichtig zu wissen ist das meine Frau das Kindergeld seit dem 01.07.2020 bekommt. Davor hat es noch die Tochter bekommen, allerdings gab der Trouble (für die Tochter) mit der Familienkasse. Wir konnten das aber entschärfen da das Kindergeld monatlich an uns gezahlt wurde.
Ich habe einmal anonymisierte Screenshot eingefügt, blau ist mein Name und schwarz der Meiner Frau (die Oma).
Gruß
wamiba