Enkelkind lebt bei uns, ist die Übertragung der Freibeträge Pflicht?

  • Hallo an alle,


    ich habe im Forum schon einige Zeit gesucht aber leider keine Information zu meinem speziellen Problem gefunden. Deshalb versuche ich es so.


    Seit dem 01.07.2020 wohnt die Enkeltochter meiner Frau offiziell und in Absprache/ Zustimmung des Jugendamtes bei uns. Vorher hat die Enkelin seit März probeweise bei uns gewohnt.


    Jetzt wollte ich heute die Steuer für 2020 abschließen und bekomme ein Problem. Ich gebe im Steuersparbuch ein das die Enkelin seit dem 01.07.2020 bei uns wohnt und für en Zeitraum davor gebe ich die offizielle Wohnadresse ihrer Mutter ein. Dort wohnte die Enkelin auch zuvor. Nun komme ich an den Punkt, ob meine Frau die Übertragung der Freibeträge beantragt. Hier gebe ich Nein an da dies von uns nicht beabsichtigt ist. Wenn ich dann die Eingabe abspeichern möchte, wird mir das Nein als Fehler angezeigt.

    Ist die Übertragung ein Muss, Ich kann die Einkommenssteuer so nicht abschließen?


    Wichtig zu wissen ist das meine Frau das Kindergeld seit dem 01.07.2020 bekommt. Davor hat es noch die Tochter bekommen, allerdings gab der Trouble (für die Tochter) mit der Familienkasse. Wir konnten das aber entschärfen da das Kindergeld monatlich an uns gezahlt wurde.


    Ich habe einmal anonymisierte Screenshot eingefügt, blau ist mein Name und schwarz der Meiner Frau (die Oma).




    Gruß

    wamiba

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich dann die Eingabe abspeichern möchte, wird mir das Nein als Fehler angezeigt.

    Ist die Übertragung ein Muss, Ich kann die Einkommenssteuer so nicht abschließen?

    Das ist kein Fehlerhinweis, sondern ein Prüfhinweis, den Du, nach erneuter Prüfung als gelesen ("ignorieren") markieren kannst.


    Das Programm weist Dich, m.E. zurecht, darauf hin, dass es eigentlich keinen Sinn macht, das Kind einzutragen, wenn Du keine Übertragung etwaiger kindbezogener Freibeträge beantragen möchtest. Und da Du schreibst, dass

    Wichtig zu wissen ist das meine Frau das Kindergeld seit dem 01.07.2020 bekommt.

    musst Du m.E. analog die Übertragung der entsprechenden Freibeträge beantragen. Ansonsten sind Deine Eintragungen eben wirklich nicht schlüssig und plausibel. Die Übertragung des Kindergeldes ist gleichbedeutend mit der Übertragung kindbezogener Leistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Also die Übertragung bejahen und weitermachen mit den Eingaben in die sich dann öffnenden Zeilen.