Hallo,
ich habe meinen Anteil an den Pflegeheimkosten meiner dementen Mutter absetzen wollen und habe das auch in Sparbuch 2017 über den Reiter Heimunterbringung eingetragen. Die Pflegeeheimkosten übersteigen ihre Einkünfte und den Pflegeversicherungsbetrag um einige hundert pro Monat. Diesen Betrag übernehmen wir Kinder.
Das haben die nicht anerkannt und ich soll eine Anlage Unterhalt ausfüllen.
Meine Recherche ergibt ein unklares Bild, Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Programm den Steuergesetzen entsprechend alles richtig macht.
Wann muss ich die Anlage Unterhalt ausfüllen und wann geht es über die außergweöhnliche Belastung und Programmmaske?