Buchung der Privatnutzung eines PKWs (Fahrtenbuchmethode)

  • Ich möchte die private Nutzung des PKWs nach Fahrtenbuchmethode buchen.
    Dabei sind Privatnutzung (umsatzsteuerfrei), Privatnutzung (umsatzsteuerpflichtig) und die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung zu buchen. Welche Konten sind wie (brutto vs. netto) zu buchen. Ich habe erfolglos versucht, folgende Konten in SKR03 einzusetzen:
    1880 für "unentgeltliche Wertabgaben" (als Einnahme-Konto); wurde vom System nicht angenommen;
    8621 für "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % / 16 % USt. (Kfz-Nutzung)"
    8924 für "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt. (Kfz-Nutzung)"
    1776 für "Umsatzsteuer 19 %" Diese wurde ebenfalls nicht angenommen; hierbei wäre ja auch zu beachten , dass in 2020 zwei unterschiedliche Vorsteuer-Sätze gelten.
    Wie soll ich vorgehen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

  • 1880 für "unentgeltliche Wertabgaben" (als Einnahme-Konto); wurde vom System nicht angenommen;

    Ist klar, weil Erlöskonten im 8 er Bereich angesiedelt sind. Und weil kein Kunde zum zahlen da ist, wird als Gegenkonto eben das private/Eigenkapital hergenommen.

    1776 für "Umsatzsteuer 19 %" Diese wurde ebenfalls nicht angenommen;

    auch klar, weil die Umsatzsteuer automatisch berechnet und auf das Umsatzsteuerkonto gebucht wird.


    Wie soll ich vorgehen?

    Ausrechnen wieviel % lt. Fahrtenbuch die Kfz.-nutzung betrug.

    Bsp. Q1 (wenn 1/4 jährlich abgerechnet wird)

    gesamt km 4000 davon privat 1000 = 25%

    die Konten für Kfz-Kosten 4530, 4540, 4580 weisen einen Betrag von gesamt 1.800,-- netto aus 25% davon sind 450,-- netto

    Buchungsvariante EÜR-Modul Steuer-Sparbuch siehe Bild. Q1

    Für Q 3 u. 4 ebenso vorgehen. Die Steueränderung19/16% wurde ja durch die Updates berücksichtigt, so dass die Nettobeträge angepasst sind.

    Bei AfA käme diese natürlich noch dazu (Konto 4832)

    Das siehst Du am U-Steuerkonto 01- 06 wird 1576 von 07-12 1575 bebucht.


    Bei der Steuer u. Versicherung geht es ähnlich, nur eben ohne Steuer. Da in der EÜR nicht abgegrenzt wird kann der Jahresbeitrag durch 4 geteilt werden, bzw. wie eben abgebucht wird.


    Und nicht vergessen: ;)

    GEZ, ADAC, TÜV etc.

  • Hi, ich klinke mich gerne ein!


    Habe als Einzelunternehmer eine freiberufliche Tätigkeit und eine selbstständige.

    Freiberuflich bin ich nach §20a UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit, mit der selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig mit vierteljährl. UStVa.


    Das Kfz ist im Betriebsvermögen der freiberufl. Tät., entfällt dadurch die Umsatzsteuer auf die private Nutzung?


    Folglich ist der %-Satz der Privatnutzung jedes Quartal anders auch?

    • Offizieller Beitrag

    Freiberuflich bin ich nach §20a UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit, mit der selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig mit vierteljährl. UStVa.

    :?:?(


    Und was hat Dein Post jetzt mit dem Thema dieses Threads zu tun?

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.