Photovoltaikanlage anlegen

  • Die Vorsteuer von den Herstellungskosten habe ich zeitnah vom Finanzamt zurĂŒckbekommen.

    Und natĂŒrlich nicht gebucht. Entweder man bucht oder man bucht nicht. Jeder GeschĂ€ftsvorfall ist dann zu buchen. Und in Deinem "tollen" Tool hast Du das natĂŒrlich auch vergessen zu erfassen.

    Die vom Finanzamt gezahlten VorsteuerbetrÀge werden in Zeile 122 (USt-ErklÀrung) eingetragen. Hier steht doch der Betrag?

  • Die vom Finanzamt gezahlten VorsteuerbetrĂ€ge

    das sind BetrÀge, welche Dir von anderen Unternehmen als MwSt./USt in Rechnung gestellt wurden.

    Ob sie das FA erstattet hat siehst Du in den Zeilen 165-169 wenn Deine Buchungen stimmen.

    wenn z.B. die Erstattung auf 1780 gebucht wurde.

    Dann muss also in Zeile 168 die Summe der verrechneten Umsatzsteuer + Vorsteuererstattung meiner gekauften PV Anlage vom Finanzamt.

    Bei mir sind das 5563,01€. Oder muss die Summe der Zeilen 151/ 157 von der bekommen Vorsteuer meiner PV Anlage abgezogen werden und dann in das Feld 168 eingetragen werden?


    • Offizieller Beitrag

    Mit Vorzeichen und Grundrechenarten kennst Du Dich aus? Ich wĂŒrde wirklich ĂŒberlegen, die Sache in die HĂ€nde eines Profis zu geben, bevor Du vielleicht noch grĂ¶ĂŸeres Unheil anrichtest. Ansonsten einfach mal zum Taschenrechner oder Excel greifen und das Ergebnis meines Tuns verproben. Ein wirklich gut gemeinter Rat.

  • Ich habe das Feld gefunden. Unter Betriebseinnahmen findet man den Punkt "Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer".

    Hier schreibt man die vom Finanzamt erhaltene Vorsteuer ein (Umsatzsteuer der Anlagenherstellung).


    Eine Frage habe ich zum Vorauszahlungssoll 2021? Was wird dort eingetragen?



    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage habe ich zum Vorauszahlungssoll 2021? Was wird dort eingetragen?

    Ist die Frage jetzt wirklich ernst gemeint?


    2020-12-22-muster-USterklaerung-2021.pdf


    Und wozu hast Du eigentlich so ein gutes Steuerprogramm mit seinen umfangreichen Hilfen?

  • NatĂŒrlich habe ich die Anmerkungen/ Hilfen gelesen. Leider helfen sie mir nicht weiter. Hier soll ich das Vorauszahlungssoll eingetragen werden, was ich in der UmsatzsteuererklĂ€rung finde. Unter welchem Punkt finde ich das?

  • Ich habe mir jetzt noch ein paar Videos angeschaut. Das Vorauszahlungssoll 2021 (Zeile 168) ist die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen im Jahr 2021. Man findet die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen auch in der EÜR Zeile 64. Liege ich damit jetzt, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Man findet die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen auch in der EÜR Zeile 64. Liege ich damit jetzt, richtig?

    Jein. Wie der Hinweis dort besagt, ist dabei der § 11 EStG und ggf. die 10-Tage-Regelung zu berĂŒcksichtigen. Die BetrĂ€ge können ĂŒbereinstimmen, mĂŒssen es aber nicht. Das USt VZ-Soll ergibt sich aus den Zahllasten Deiner abgegeben USt-VAs fĂŒr diesen Veranlagungszeitraum, die Du entsprechend rechnerisch aufaddieren musst. FĂŒr das USt VZ-Soll in der USt-ErklĂ€rung spielt es, im Gegensatz zur ESt, keine Rolle, ob oder wann die Zahllasten aus den USt-VAs geflossen sind.

  • Ich bin immer noch beim Voruaszahlungssoll.


    In meinen Voranmeldungen, es waren in 2021 erst zwei, habe ich nur die Abschlagszahlungen des Netzbetreibers eingetragen (1x Brutto 59€) und die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Herstellung meiner Anlage).

    Wahrscheinlich hĂ€tte ich noch die Ust von meinem Eigenverbrauch angeben mĂŒssen. Leider habe ich das nicht gewusst, aber das kann ich doch bestimmt in der jĂ€hrlichen Ust-ErklĂ€rung nachholen?

    Bei mir dĂŒrfte das Vorauszahlungssoll 2021 dann die 59€ sein + evtl. Eigenverbrauch?