Schwerbehinderung Erstanmeldung

  • Hallo,


    ich muss zum ersten Mal meine im letzten Jahr "erworbene" Schwerbehinderung (80 GdB) angeben. Reicht es, wenn ich den Feststellungsbescheid vorlege oder muss es zwingend ein Schwerbehindertenausweis sein? Diesen habe ich bisher nicht beantragt, da ich ihn nicht benötige.

    Kann man den Feststellungsbescheid, ähnlich den Rechnungen für Handwerkerleistungen irgendwo hochladen oder muss dieser als Kopie in Papierfprom dem FA vorgelegt werden?


    Vielen Dank für eure Unterstützung


    Werner