Entfernungspauschale - Fahrten bei Behinderung - Fahrten mit anderen Verkehrmitteln

  • Ich war erschüttert als mir mein FA jetzt mitteilte, dass ich mehr Geld erstattet bekomme als gedacht. Folgendes hatte ich bei den Fahrten zur Arbeitsstätte angegeben:


    80 Tage mit privatem PKW (80 x 21km x 0,30 €) = 504 €

    134 Tage mit anderen Verkehrsmitteln (134 x 21km x 0,30 €) = 844,20 €


    Fahrten bei Behinderung


    80 Tage mit privatem PKW (80 x 42 x 0,30 €) = 1008 €


    Nun hat Wiso Steuer die beiden Blöcke verglichen - die "normalen" Fahrten (in Summe 1388,20 €) und die Fahrten bei Behinderung (in Summe 1008€) - und die 1388,20 € als den höheren Betrag angesetzt. Dabei bleiben unter "Fahrten bei Behinderung" die 134 Tage "Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln" scheinbar unberücksichtigt.


    Das Finanzamt hat wie folgt gerechnet und festgesetzt:


    80 Tage x 42km x 0,30 € + 134 Tage x 21km x 0,30 € = 1853 €


    Meine Frage: Wie kann ich in Wiso Steuer die Eintragungen so vornehmen, dass das Programm auch richtig rechnet?


    Gruß

  • Mit Wiso Steuer Start lässt sich diese Eintragung also nicht korrekt vornehmen? Denn die in den Screenshots gezeigten Eingabefelder existieren in Steuer Start so nicht.

    Im Grunde sind die Eintragungen in den geposteten Screenshots aber auch nicht ganz korrekt oder ich hab da was falsch verstanden. Die Behinderung bestand nicht nur an 80 Tagen. Die Behinderung bestandt ganzjährig - nur bin ich an 80 Tagen mit dem Auto gefahren und an 134 Tagen mit dem Bus.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Wiso Steuer Start lässt sich diese Eintragung also nicht korrekt vornehmen? Denn die in den Screenshots gezeigten Eingabefelder existieren in Steuer Start so nicht.

    Mit Sicherheit sieht das so oder ähnlich aus. Wenn Du auch einmal bereinigte Screenshots anhängen würdest, könnte man da sicherlich mehr zu sagen. Voraussetzung ist aber immer, dass Du bei den personenbezogenen Grunddaten beginnst und dort eben auch die entsprechenden Angaben zum GdB und etwaigen Merkzeichen machst. Die Eingaben in den dann zu befüllenden Eingabemasken verändern sich dann nämlich im Sinne der neuen rechtlichen Voraussetzungen laut Eingabe.


    Im Grunde sind die Eintragungen in den geposteten Screenshots aber auch nicht ganz korrekt oder ich hab da was falsch verstanden.

    Eher hast Du es etwas ungenau beschrieben und ich habe dann leider die falschen Schlüsse gezogen.


    Meine Frage: Wie kann ich in Wiso Steuer die Eintragungen so vornehmen, dass das Programm auch richtig rechnet?

    Das habe ich auf die Schnelle im Sparbuch, da ich nur das nutze, auch noch nicht hinbekommen. Ich bin mir da allerdings auch nicht ganz sicher bezüglich der Rechtslage und des Ansatzes seitens des FA. Eigentlich ist es so, dass im Kalenderjahr eben nur die Entfernungspauschale oder der (insgesamt höhere) Einzelkostennachweis zum Ansatz kommt. Da könnte der Haken liegen.