Ausgaben für unabhängige Beratung zu Alters- und Renten-Vorsorge

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe mich etwas im Forum schlaugelesen und wollte eine Erkenntnisfrage stellen, in der Hoffnung auf Unterstützung.

    Ich beziehe mich auf die Einkommensteuererklärung für das 2020 als Angestellter mit Wiso Steuer-Sparbuch.

    Ich habe 2020 die Dienste eines Honorarberaters genutzt, um mich zur Alters-& Renten-Vorsorge für steuerlich geförderter Absicherungen sowie Optimierungen von Renteneinkünften mittels gesetzlicher-, Basis-, Rürup-, Riester -Rente & bAV ohne Kapitalwahlrecht zu informieren. Das ganze Unterfangen führte zum Abschluss eines Schicht 1 Produkts: einer Basisrente / Rürup-Rente inklusive einer angeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Produkte bilden kein Vermögen, ich habe also kein Kapitalwahlrecht am Ende der Laufzeit.

    Zwei Fragen hierzu:
    1) Trage ich dieses im Wiso Sparbuch richtigerweise wie folgt ein?

    • Rentner-- Ausgaben zu Renten und Leistungen -- Ausgaben --> Verteilungsart "direkt" --> Zu den Leibrenten


    2) Ist meine Annahme korrekt, dass als Grundlage für die Anrechenbarkeit als Ausgaben folgende Punkte sprechen?

    • BMF-Schreiben vom 16. Oktober 1997 — lV B 5 — S 2255 — 286/97 ll sagt, dass:
      • die Aufwendungen/Ausgaben wirtschaftlich mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen
        • auch dann, wenn sie während einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit erwachsen
      • es muss ausgeschlossen sein, dass sie der Vermögensbildung dienen (zutreffend da keine Kapitalwahlrecht in Schicht 1 Produkten)
      • bei privaten Versicherungen, die ausschließlich ein Risiko absichern, wie auch Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, ist stets vom Vorliegen dieser Voraussetzung auszugehen, weil eine Vermögensbildung ausgeschlossen ist


    Sollten 1) und 2) korrekt von mir verstanden sein, würdet ihr ein bestimmtes Vorgehen empfehlen beim Einreichen?

    Also am besten gleich freiwillig die Rechnung vom Berater plus ein von mir verfasstest Begründungsschreiben beilegen?

    Falls ja, hat Jemand konkret Erfahrung oder sogar ein Schreiben parat oder kann ich mich auf das oben zitierte BMF-Schreiben berufen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und bleibt gesund

    Grüße,

    Jan

  • Da solltest du eher einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe fragen - das hat nichts mit der Programmbedienung zu tun.

  • Hallo @neida und danke für deine Antwort.
    Für Teil 2) meiner Frage verstehe ich deine Sicht aber Teil 1) bezieht sich unmittelbar auf den Umgang mit Wiso Sparbuch.


    Kannst du mir zu Teil 1) vielleicht behilflich sein? Würde mich sehr freuen.


    Habe die Hoffnung, dass mit etwas Glück und Wohlwollen sich zum Teil 2) also zum Inhalt ein Fachkundiger finden wird


    Vielen Dank an alle Leser, die sich die Zeit nehmen.
    Grüße


  • Also an jene, die es interessiert nach einem Halben Jahr habe ich nun die Antworten auf meine Fragen:

    zu 1) Ja, genau so trägt man es bei Wiso Sparbuch ein (Version 2021 für Steuerjahr 2020)

    zu 2) Meine Argumentation und der Verweis auf das BMF Schreiben waren Erfolgreich, alle Aufwände, die mit einer staatlich geförderten Vorsorgeversicherung (Schicht 1 und Schicht 2 Produkte) UND auch jene die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (insbesondere solche Verbunden mit einer Rürup-Rente) können vollständig als Werbekosten angesetzt werden.

    Ich bin dabei wie folgt vorgegangen, ich habe den Sachverhalt erklärt, erklärt wozu mich der Honorarberater beraten hat, habe eine detaillierte Zeitaufstellung des Beraters beigefügt, aus der hervorgeht zu welchen Produkten ich beraten wurde und dann habe ich das BMF Schreiben vom 16.10.1997 wie oben referenziert.


    Hat zwar gedauert aber war erfolgreich. Jedem der sich also überlegt einen Honorarberater aufzusuchen, der kann zumindest für Schicht 1 und Schicht 2 Produkte sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen dieses steuerlich absetzen.


    Ich wünsche viel Erfolg dabei und ein gesundes Leben