Guten Tag zusammen,
ich habe mich etwas im Forum schlaugelesen und wollte eine Erkenntnisfrage stellen, in der Hoffnung auf Unterstützung.
Ich beziehe mich auf die Einkommensteuererklärung für das 2020 als Angestellter mit Wiso Steuer-Sparbuch.
Ich habe 2020 die Dienste eines Honorarberaters genutzt, um mich zur Alters-& Renten-Vorsorge für steuerlich geförderter Absicherungen sowie Optimierungen von Renteneinkünften mittels gesetzlicher-, Basis-, Rürup-, Riester -Rente & bAV ohne Kapitalwahlrecht zu informieren. Das ganze Unterfangen führte zum Abschluss eines Schicht 1 Produkts: einer Basisrente / Rürup-Rente inklusive einer angeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Produkte bilden kein Vermögen, ich habe also kein Kapitalwahlrecht am Ende der Laufzeit.
Zwei Fragen hierzu:
1) Trage ich dieses im Wiso Sparbuch richtigerweise wie folgt ein?
- Rentner-- › Ausgaben zu Renten und Leistungen --› Ausgaben --> Verteilungsart "direkt" --> Zu den Leibrenten
2) Ist meine Annahme korrekt, dass als Grundlage für die Anrechenbarkeit als Ausgaben folgende Punkte sprechen?
- BMF-Schreiben vom 16. Oktober 1997 — lV B 5 — S 2255 — 286/97 ll sagt, dass:
- die Aufwendungen/Ausgaben wirtschaftlich mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen
- auch dann, wenn sie während einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit erwachsen
- es muss ausgeschlossen sein, dass sie der Vermögensbildung dienen (zutreffend da keine Kapitalwahlrecht in Schicht 1 Produkten)
- bei privaten Versicherungen, die ausschließlich ein Risiko absichern, wie auch Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, ist stets vom Vorliegen dieser Voraussetzung auszugehen, weil eine Vermögensbildung ausgeschlossen ist
- die Aufwendungen/Ausgaben wirtschaftlich mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen
Sollten 1) und 2) korrekt von mir verstanden sein, würdet ihr ein bestimmtes Vorgehen empfehlen beim Einreichen?
Also am besten gleich freiwillig die Rechnung vom Berater plus ein von mir verfasstest Begründungsschreiben beilegen?
Falls ja, hat Jemand konkret Erfahrung oder sogar ein Schreiben parat oder kann ich mich auf das oben zitierte BMF-Schreiben berufen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und bleibt gesund
Grüße,
Jan