Veräußerungsgewinn oder Einnahme

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)


    Ich hatte bis letztes Jahr eine Webseite, welche sich durch Einblendung von Werbung selbst finanziert hat. Natürlich hatte ich vor Jahren ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregelung), um diese Werbeeinnahmen und den ggf. kleinen Gewinn auch steuerlich anzugeben.
    Nun habe ich letztes Jahr meine Webseite (also Code, Domain etc.) verkauft und möchte nun folglich auch das Gewerbe abmelden.


    Meine Frage ist nun, wie ich die Summe angeben muss/kann, die ich für die Webseite erhalten habe. Dabei bin ich auf den Begriff "Veräußerungsgewinn" gestoßen.

    Muss ich die Summe als normale Einnahme/Gewinn verbuchen oder als Veräußerungsgewinn? Oder ist gar beides möglich und eins davon für mich steuerlich von Vorteil?


    Viele Grüße,

    taxkay

  • Dabei bin ich auf den Begriff "Veräußerungsgewinn" gestoßen.

    Normalerweise:

    Erlöse aus Verkäufen immaterieller Vermögensgegenstände bei Buchgewinn

    Aber ich gehe davon aus dass Du sie bei Erwerb nicht aktiviert hast also sie nicht in den "Büchern" (Anlagevermögen) verzeichnet ist.

    Also sonstige betriebliche Erträge

  • Ich habe die vergangenen Wochen jetzt viel im Forum gelesen und bin leider immernoch nicht sicher, was ich wo angeben muss.


    Bei Wiso habe ich zunächst angegeben, dass ich meinen Betrieb (Kleingewerbe, Kleinunternehmer-Regelung) beendet habe und dieser veräußert wurde.


    Meine erste Frage:

    Muss ich den Preis, den ich für den Code meiner Webseite erhalten habe, wie alle anderen Einnahmen zuvor auch, in der EÜR unter Betriebseinnahmen eintragen?


    Dadurch, dass ich Wiso mitgeteilt habe, dass der Betrieb beendet wurde, erkennt er schon, dass ich einen Wechsel der Gewinnermittlungsart habe. Ich muss ja jetzt eine Bilanzierung machen. Soweit so gut.

    Ich soll nun Angaben zu Hinzurechnungen und Abrechnungen machen. Was genau kommt hier hinein? Ich habe und hatte nie Büroräume, Geschäftswagen, Maschinen oder IT (alles mit privatem Laptop entwickelt). Das einzige was in meinem Betrieb einen Wert hatte, war der Code der Webseite, der verkauft wurde. Muss also dieser hier eingetragen werden und dafür nicht in der EÜR?

  • Danke lavender für deine Antwort. Ich habe noch etwas weiter zur Aufgabenbilanz gegoogelt.


    Ich würde jetzt sagen dass mein Betriebsvermögen 3000 EUR hoch ist, da meine Webseite 3000 EUR wert war (deswegen habe ich sie ja zu diesem Preis verkauft).
    Also würde ich unter "Hinzurechnungen und Abrechnungen" diese +3000 EUR eintragen und sie nicht mehr in der EÜR auflisten.


    Nachdem was ich ergoogled habe, müsste nun der Veräußerungsgewinn gleich meinem Verkaufserlös (3000 EUR) abzüglich des Betriebsvermögens sein (3000 EUR), also 0 EUR. Ist das korrekt?

  • Nachdem was ich ergoogled habe, müsste nun der Veräußerungsgewinn gleich meinem Verkaufserlös (3000 EUR) abzüglich des Betriebsvermögens sein (3000 EUR), also 0 EUR.

    und wo sind die 3000,-- (Veräußerungsgewinn) hin? Die haben sich doch nicht in Luft aufgelöst.....

  • Das finde ich auch komisch. Ich habe es so auf aufgabebilanz.com nachgelesen.


    Wenn ich in Wiso unter EÜR die 3000 EUR bei "Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" angebe, dann listet er sie mir bei dem Gewinn des Gewerbes auf und schließlich auch bei den Einkünften. Meine Steuererstattung sinkt dann um ca 1000 EUR.

    Wenn ich die 3000 EUR jetzt noch als Veräußerungsgewinn angebe, dann sinkt meine Erstattung um weitere 1000 EUR. Das sieht für mich irgendwie falsch aus (2000 EUR steuern bei 3000 EUR Gewinn).


    Wo würdest du denn welche Zahlen eintragen in meinem Fall, der doch recht einfach sein sollte (Wert der Webseite 3000 EUR, verkauft für 3000 EUR)?

  • Ich habe noch das hier gefunden.


    Im Grunde steht dort die gleiche Formel zur Berechnung des Veräußerungsgewinns/Aufgabegewinns, aber mit diesem Hinweis:

    Zitat

    Ein selbst geschaffener Firmenwert ist nicht anzusetzen. Wird jedoch für den Firmenwert nach der Betriebsaufgabe ein Erlös erzielt, ist dieser steuerlich nicht begünstigt.

    Ist der Code meiner Webseite ein solch selbst geschaffener Wert? Dann wäre der Buchwert meines Betriebsvermögens 0 EUR und der Aufgabegewinn eben die 3000 EUR, korrekt?


    Aber Wiso lässt es dann nicht zu bei "Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" nichts anzugeben. Ich könnte dort nur eine Position mit 0,01 EUR angeben. Aber ich habe nunmal eben nichts dort zum Angeben. Das Gewerbe bestand aus dieser Webseite und diese wurde verkauft. Alles andere, wie zB Server waren nur solange gemietet und im voraus bezahlt, wie ich diese Webseite betrieben habe.

  • Wo würdest du denn welche Zahlen eintragen

    das wäre etwas was das Forum anhand des StBerGes. nicht leisten darf.

    Nur so viel noch. Die Aufgabebilanz ist nicht gleich Schlussbilanz, auch wenn Schluss ist. Und eine GuV sollte auch für das letzte Jahr erstellt werden. Und sicher war bei den 3000,-- (welche vllt. auf dem Bankkonto liegen) auch USt. enthalten, die noch abgeführt werden muss.

    Möglich dass sich das ganze Prozedere durch eine Anruf bei Deinem Finanzamt einfacher gestalten lässt, da Du ja Kleinunternehmer bist.

  • Und damit hast du die Antwort doch schon gefunden - Anschaffungskosten (bzw. Restbuchwert) vom Verkaufserlös abziehen = Veräusserungsgewinn. Und der muss dort auch eingetragen werden.