Photovoltaik: Erstattete Umsatzsteuer

  • Liebe Forumianer,


    ich stehe gerade vor einem kleinen Rätsel und bin auch nach Suche nicht auf das passende gestossen, ich bin wohl zu blöd.;(


    Ich habe im Juli 20 eine PV-Anlage in Betrieb genommen, habe diese Ordnungsgemäß angemeldet und jeden Monat meine Ust-VA abgegeben und die Zahlungen beglichen.

    Die beim Kauf geleistete Ust-Steuer auf die Anlage habe ich vom FA erstattet bekommen. In meiner Steuer-Erklärung inkl. der EÜR habe ich wohl unsauber gearbeitet, so dass das FA jetzt just einen Betrag von mir haben will, der auf ein paar Euro dem Betrag entspricht den ich als Steuer erstattet bekommen habe (ca. 2.500 EUR)

    In welchem Feld trage ich in der Software diesen Betrag, den ich von FA erstattet bekam, korrekterweise ein? Ich möchte jetzt nämlich eine Berichtigung abgeben, finde aber selbst nicht das passende. Lieben Dank und ein schönes Wochenende,

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Die beim Kauf geleistete Ust-Steuer auf die Anlage habe ich vom FA erstattet bekommen. In meiner Steuer-Erklärung inkl. der EÜR habe ich wohl unsauber gearbeitet, so dass das FA jetzt just einen Betrag von mir haben will, der auf ein paar Euro dem Betrag entspricht den ich als Steuer erstattet bekommen habe (ca. 2.500 EUR)

    Um was geht es denn überhaupt? Um die USt-Erklärung oder um die ESt-Erklärung? Letztere kann ich bei der gewählten Formulierung nicht ganz glauben.


    Aber alles findet man, wenn man in der PV-Unterstützung des ESt-Moduls sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben Zeile für Zeile vorgeht. Unterscheiden muss man zu den Eintragungen zu Zwecken der USt-Erklärung und denen für die EÜR.


    Beispielhaft aus alten Threads, die sicherlich auch über die erweiterte Forumssuche auffindbar sind:



  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Ich habe für mich und meine Frau die Einkommenssteuererklärung abgegeben und den Part "Selbstständige" für die PV-Anlage hinzugenommen.

    Ich habe Mitte 2020 eine Anlage für ca. 15.500 EUR erworben und 2.500 EUR (umsatzsteuer?) vom FA zurück erhalten.

    So wie ich das anhand deiner Bilder verstehe - danke dafür - muss ich diesen Wert (die ca. 2500 EUR) einmal als Betriebseinnahme und einmal als Betriebsausgabe deklarieren!?

  • Ja - jede Bewegung auf deinem Konto für die PV-Anlage ist eine Einnahme oder Ausgabe. Du zahlst zunächst die Vorsteuer an den Hersteller = Ausgabe

    Dann bekommst du zurück = Einnahme

    • Offizieller Beitrag

    Und für Zwecke der USt-Erklärung, mit ausschließlicher Auswirkung auf diese und deren Abrechnung, gibt es auch noch eine gesonderte Eingabestelle.


    Aber nochmals:

    Um was geht es denn überhaupt? Um die USt-Erklärung oder um die ESt-Erklärung? Letztere kann ich bei der gewählten Formulierung nicht ganz glauben.

    Denn:

    dass das FA jetzt just einen Betrag von mir haben will, der auf ein paar Euro dem Betrag entspricht den ich als Steuer erstattet bekommen habe (ca. 2.500 EUR)

    Ich habe Mitte 2020 eine Anlage für ca. 15.500 EUR erworben und 2.500 EUR (umsatzsteuer?) vom FA zurück erhalten.


    Zur USt-Erklärung ist es vom Programm übrigens auch alles prima beschrieben:


  • und einmal als Betriebsausgabe deklarieren!?

    Das hast du vmtl. nicht gemacht, sondern nur die Einnahme (= Erstattung der USt) angegeben. Ohne Ausgabe hebt sich das nicht auf und die USt-Erstattung wird zurückgefordert.


    Das wurde oben zwar auch schon erklärt, aber vlt. ist es so einfacher verständlich wenn es 2x erläutert wird. :saint:

  • hallo zusammen,


    lieben dank für eure Antworten, das hilft mir schon mal weiter.

    Ich habe gerade meine pdf-Kopie der von WISO erstellten Unterlagen durchgeschaut und festgestellt, dass ich den Betrag weder in der Anlage EÜR noch in der Ust-Erklärung überhaupt angegeben habe.... Dafür habe ich aber eine Kopie des Schreibens beigefügt, aus dem die Erstattung durch das FA hervorgeht. Da war ich also ganz besonders clever :rolleyes::rolleyes:


    Ich werde morgen mal versuchen im FA anzurufen und dann eine korrigierte Version nachzuliefern. Ich muss natürlich sagen: eigene Blödheit, aber was eine PV-Anlage insgesamt mit einem Aufwand verbunden ist, das ist schon "typisch Deutsch" :wacko:


    Danke erstmal!


    Thomas

  • aber was eine PV-Anlage insgesamt mit einem Aufwand verbunden ist, das ist schon "typisch Deutsch"

    Mit Überschusseinspeisung und Vergütung hast du ein Unternehmen, das das zufällig eine PVA ist irrelevant.

    Damit hast du das UStG und EStG zu befolgen. Eine PVA ist steuerlich eigentlich ganz harmlos.


    Wenn du nichts mit dem FA am Hut haben möchtest, könnte man auch umsonst arbeiten dann brauchst du auch nichts zu versteuern. 8o