Vermietung von Gemeinschaftseigentum

  • Eine Frage für die Verwalterkollegen in WEGs:

    * wenn die WEG Gemeinschaft sich zur Selbstabrechnung der Heizkosten entschliesst, und hierfür die notwendigen Geräte und ggfs. Abrechnungssoftware erwirbt...können diese Kosten dann über mehrere Jahre an die Eigentümer umgelegt werden analog zu den Mietkosten für Zähler bei einem Abrechnungsdienstleister?


    Nach meiner Auffassung muss das möglich sein, die Gemeinschaft darf Gemeinschaftseigentum an Dritte vermieten. Ob Kehrmaschine, Hobbyraum oder Wasserzähler ist egal.

    Im Netz finde ich hierzu:


    Zitat von Haufe Verwalterpraxis

    Die Vermietung des Gemeinschaftseigentums ist gesetzlich nicht geregelt. Die Befugnis der Gemeinschaft folgt jedoch aus § 15 WEG. Einschränkungen können sich aus § 14 WEG ergeben.

    BGH, Beschluss v. 29.6.2000, V ZB 46/99: Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich per einfachem Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft möglich. Voraussetzung ist, dass keinem der Wohnungseigentümer durch die Vermietung ein Nachteil i. S. v. § 14 Nr. 1 WEG erwächst.


    Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum stellt eine Verwaltungsmaßnahme dar und unterfällt somit dem Bereich, in dem die Wohnungseigentümer als teilrechtsfähiger Verband gemäß § 10 Abs. 6 WEG fungieren. Vertragspartnerin ist demnach die teilrechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Mieteinnahmen fließen dabei in das Verwaltungsvermögen.[7] Der Verwalter hat die Mieteinnahmen im Rahmen der Jahresabrechnung als Einnahmenposition darzustellen. Verwalter sollten für eine verzinsliche Anlage der Mieteinnahmen sorgen.[8]



    Die Umlagenfähigkeit von Zählermietkosten im Rahmen der Betriebskostenverordnung stellt auf "Mietgebühren" ab, aber nicht von wem die Geräte angemietet wurden. Ein kritischer Mieter kann bei seinem Vermieter sicherlich fragen, auf welcher Grundlage diese Kosten umgelegt werden - aber das ist ja anhand einer Abrechnung durch die Verwaltung nachweisbar. Dazu bedarf es nicht zwingend einer Rechnung eines Dritten (Minol, Techem usw.).


    "Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören weiter die Grundgebühren und die Zählermiete einschließlich der Kosten der Eichung. Die Haupt- und Zwischenzähler unterliegen nach dem Eichgesetz und der Eichordnung der Eichpflicht."


    Gerne Eure Einschätzung hierzu !:thumbsup:


    Auch spannend finde ich diesen Hinweis:

    "Werden elektrische Heizkostenverteiler verwendet und ist mit der Wärmemessfirma in einem Wartungsvertrag vereinbart, dass die Geräte von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden, so ist nicht der gesamte Wartungspreis umlagefähig, da im Wartungspreis auch die Kosten für eine Neuanschaffung der Geräte enthalten sind. Diese Kosten gehören nicht zu den umlagefähigen Heizkosten.[5]"


    Das ist ja Usus, HKVs werden für 10 Jahre gemietet und die Mietkosten sind auf jeder Heizkostenabrechnung aufgeführt. Da habe ich noch nie gesehen, das hier unterschieden wird in "umlagefähiger Wartungsanteil" und "nicht-umlagefähiger Anteil der Neuanschaffun"....der komplette Mietpreis wird umgelegt und fertig.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

    3 Mal editiert, zuletzt von Datawizz ()

  • Gerne Eure Einschätzung hierzu !

    Wir haben ja schon einmal darüber "Buchstaben hin und her" geschoben. Das Schärfste was ich jetzt lese, dass die Wartungskosten der HKV.... Die spinnen doch tatsächlich, denn was wird an einem HKV "gewartet", vermutlich die Scheibe mit Wasser und Sidolin putzen, manoma diese Theoretiker.

    Die GDM meinen damit, dass sie die nach 10 Jahren kostenlos auswechseln, oder wenn einer defekt ist, den dann kostenlos auszutauschen.


    Aber wie es im Leben so ist, viele Köche verderben den Brei;)


    Und nun zu deiner Vorstellung wegen in eigener Regie dies zu machen. Zur Zeit bin ich wegen Corona-Bedingungen gezwungen zuhause zu bleiben. Denn ich helfe einer Hausverwaltung im Nachbar-Bundesland bei den technischen Dingen. Die haben Objekte übernommen, da wird mir manchmal schwindelig, welche Artisten da vorher zu Werke waren.

    Einfach auf die GDM abgewickelt, dann waren es die! Wir haben folgendes abgesprochen. Wenn ich dort hin fahre (300 km entfernt) werden wir vorher die Möglichkeiten ausloten, wer die HKVE nachträglich oder als Ersatz anbauen kann, da sind die Handwerker im Umfeld noch zu befragen.

    Sollte das stehen, wird die Hausverwaltung die Geräte kaufen und vermiete sie an die jeweiligen Eigentümer. Sie werden dann mit einem Datensammler die einzelnen Objekte anfahren und alles auslesen, was auszulesen ist.


    Die Abrechnung, dort wo keine WEG vorliegt, mache ich sowieso schon für die, da bekomme ich die Auslesedaten und rechne die Heizkosten dann in Verbindung mit den Nebenkosten direkt in einem Abwasch ab. Die Mietkosten werden dann analog der jeweiligen Verordnung umgelegt.


    Vorteil ist, dass keine GDM dort mitmischt, dass alle Abrechnungen mit Heizkosten in Eigenregie erfolgt, denn unser HV macht das alles, wenn einmal richtig angelegt. Und wenn irgendwo Heizöl ist, dann muss der HV sowieso entsprechend die Anfangs- /Endstände ablesen.


    Vorteil ist auch, dass die Mieter diese teilweise hohen GDM Kosten nicht mehr bezahlen müssen. Ich denke, dass wir alle da genug Erfahrung haben. Ich habe gerade von einem 3 Familienhaus die Rechnungen einer GDM gesehen, fast €1000,- ... Liegenschaftsgebühren, Anmeldung für Ablesedatum = Porto und mehr.


    Da lohnt es sich, sich darüber Gedanken zu machen. Alle die Annehmlichkeiten die das mit sich bringt, ist es Wert, sich darüber Gedanken zu machen.


    Wie du es machen willst, evtl. über die Eigentümer das zu machen, da habe ich keine Ahnung von. Bei "meiner" Hausverwaltung strebe ich es an, dass sie das in Eigenregie machen. Der Wunsch steht im Raum.

  • Errjot, vergiss nicht, Dich für die Erstellung der Heizkostenabrechnung bezahlten zu lassen. Deine "zusätzliche" Arbeit sollte nicht als "kostenloser Service" begriffen werden. Denn eine solche Heizkostenabrechnung kostet auch Deine Zeit.

  • Ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung vom Kauf der Geräte nur abraten. In einem Haus wurde dies getan, weil auch die Mietkosten angeblich so hoch waren.

    Fazit: schon im ersten Jahr sind 30% der Geräte ausgefallen und mussten neu gekauft werden. Ist im Endeffekt teuerer als die Anmietung und Abrechnung über ista und Konsorten.

  • Fazit: schon im ersten Jahr sind 30% der Geräte ausgefallen und mussten neu gekauft werden. Ist im Endeffekt teuerer als die Anmietung und Abrechnung über ista und Konsorten.

    Da muss ich aus meiner Erfahrung widersprechen. Es ist klar, wenn man im Baumarkt solche Geräte erwirbt, dann kann das eher vorkommen, als bei Markenfabrikaten.

    Ich denke Gundis / Allmess Geräte sind es Wert einzubauen, damit habe ich die beste Erfahrung gemacht. Ich habe z. B. Allmess bei mir zuhause, aber die lese ich in einem Zweifamilienhaus selbst aus;)

    Wenn man einen guten Heizungsbauer im Stamm hat, dann geht das schon erfreulicherweise sehr gut, ich kann nichts Negatives sagen.

  • Ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung vom Kauf der Geräte nur abraten. In einem Haus wurde dies getan, weil auch die Mietkosten angeblich so hoch waren.

    Fazit: schon im ersten Jahr sind 30% der Geräte ausgefallen und mussten neu gekauft werden. Ist im Endeffekt teuerer als die Anmietung und Abrechnung über ista und Konsorten.

    Das tut mir leid zu hören, aber ich würde auch kaum glauben das so eine Ausfallrate normal ist. In keinem meiner Objekte ist je ein HKV ausgefallen, und nur eine Wasseruhr.

    Das sind extrem verschleissarme Gerätschaften. Selbst wenn mal so ein HKV ausfällt, sind die Kosten für den Ersatz sehr überschaubar. Und wie Errjot sagt, man muss natürlich Qualitätsware von Quindis, Zenner, usw. kaufen - das gleiche was ne Ista auch dranschraubt.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung vom Kauf der Geräte nur abraten. In einem Haus wurde dies getan, weil auch die Mietkosten angeblich so hoch waren.

    Fazit: schon im ersten Jahr sind 30% der Geräte ausgefallen und mussten neu gekauft werden. Ist im Endeffekt teuerer als die Anmietung und Abrechnung über ista und Konsorten.

    Das tut mir leid zu hören, aber ich würde auch kaum glauben das so eine Ausfallrate normal ist. In keinem meiner Objekte ist je ein HKV ausgefallen, und nur eine Wasseruhr.

    Das sind extrem verschleissarme Gerätschaften. Selbst wenn mal so ein HKV ausfällt, sind die Kosten für den Ersatz sehr überschaubar. Und wie Errjot sagt, man muss natürlich Qualitätsware von Quindis, Zenner, usw. kaufen - das gleiche was ne Ista auch dranschraubt.

    Genau so ist es auch meine Erfahrung!