Ehepaar im Scheidungsjahr (dank Corona noch nicht geschieden) + Kinder

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage, wer hätte es gedacht :-).

    Ich habe die Steuererklärung relativ erfolgreich die letzten Jahre für mich und meine Frau mit Hilfe der WISO Software gemacht.

    2019 haben wir uns leider dazu entschieden, uns scheiden zu lassen. Damit einhergehend folgt ja das Trennungsjahr.

    wie dem auch sei.

    am 01.01.2020 ist meine "noch" Frau ausgezogen. Ab diesem Zeitpunkt haben wir beide auch wieder die jeweilige Steuerklasse angenommen also 1/1.

    Das heißt wir waren ab diesem Zeitpunkt getrennt lebend. Aber noch nicht geschieden. Die Scheidung hätte im August 2020 stattfinden können... aber ja, Corona usw. überlastete Ämter.... offiziell sind wir noch nicht geschieden. Hinzu kommt, wir haben 2 Kinder (5jahre und 3jahre). Es ist eine... wie soll ich sagen... "gute" Scheidung. Sie bekommt das Kindergeld und ich zahle unterhalt aber alles einvernehmlich ohne streit.


    Wie gebe ich das jetzt an? Als getrennt lebend? Und meine "Noch" Frau läuft bei mir mit? Sie macht ja jetzt auch ihre eigene Steuererklärung... oder wie gebe ich das an?

    Ich verstehe das alles nicht.


    Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gebe ich das jetzt an? Als getrennt lebend?

    Na das seid Ihr doch, dauernd getrennt lebend. Nur das alleine ist ja gar nicht entscheidend, denn:

    am 01.01.2020 ist meine "noch" Frau ausgezogen.

    Wirklich am 01.01.2020 ausgezogen und nicht doch schon 2019? Und nicht vielleicht auch schon seit 2019 von Tisch und Bett getrennt lebend? Entscheidend wäre nämlich wie der Status 31.12., 24:00Uhr bzw. 01.01., 00:00Uhr war. Und da ist nämlich nicht nur die Wohnanschrift maßgeblich, sondern der tatsächliche Zustand der Beziehung. Man kann nämlich durchaus auch in demselben Haus bzw. sogar in derselben Wohnung von Tisch und Bett getrennt lebend im steuerlichen Sinne sein.

  • Im August 2019 hat das Trennungsjahr begonnen. Ich bin mir nimmer sicher wann genau der Auszug war.

    das irgendwann ende Dezember 2019 am 19.12.2019 oder so. Aber da war sie dann tatsächlich ausgezogen. Im August hieß es dann das die Scheidung mit dem Gerichtstermin durchgeführt werden kann, aber bisher ist nix passiert weil keine Termine oder sonstiges vorhanden sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nimmer sicher wann genau der Auszug war.

    das irgendwann ende Dezember 2019 am 19.12.2019 oder so.

    Ist ja auch zweitrangig.


    Im August 2019 hat das Trennungsjahr begonnen.

    Dann doch wohl seit diesem Zeitpunkt dauernd getrennt lebend.

  • Alles klar, das scheitn erstmal groß keinen Unterschied zu machen.
    Aber wie ist das mit den Kindern. Die Kinder waren anfangs noch bei mir gemeldet als Hauptwohnsitz und als zweitwohnsitz bei meiner Frau. Ich habe dennoch zugestimmt über das Jugendamt die vollen Bezüge an meine Frau zu zahlen und sie hat auch das Kindergeld bekommen. Erst dieses Jahr im Februar 2021 wurden die 2 dann vom Wohnsitz auf meine Frau umgemeldet und bei mir dann der 2t Wohnsitz.


    Was gebe ich da an? Z.B. wird gefragt ob die Kinder 2020 zu meinem Haushalt gehörten... also ja? Selbst wenn die 2 nur einen 2t Wohnsitz bei mir hätten, wäre die Antwort ja oder?

    Und dann wird noch das Kindschaftverhältnis angefragt.
    Da muss ich ja meine Frau eintragen? Ich habe wo gelesen, dass man das ausfüllen muss, wenn ein Kind mit in die Ehe rein kam. Aber das stimmt nicht oder? Ich muss das ja alles angeben... natürlich bestand ein Verhältnis zur Mutter in dem Fall?

  • Und sorry, aber gleich die nächste Frage.

    "Hat die Mutter die Unterhaltsverpflichtung gegenüber "Kind1" zu weniger als 75% erfüllt?
    Was bedeutet das... auch die Hilfetexte bringen mich da Gedanklich nicht weiter.


    Ich habe Unterhalt gezahlt an meine Frau... niemand an mich... wieso muss ich das ausfüllen bzw. mit ja oder nein beantworten?

    • Offizieller Beitrag

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  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.