Steuer Sparbuch: Photovoltaik gebraucht gekauft - Abschreibung auf Neupreis oder Gebrauchtpreis?

  • Hallo,


    ich habe ein Haus gekauft mit einer PV-Anlage die preislich separat ausgewiesen war.

    Daten:


    Inbetriebnahme: 2010

    Neupreis: 25.000 EUR


    Kauf Haus mit gebrauchter Anlage: 2020

    Ausgewiesener Preis PV-Anlage: 15.000 EUR


    Nun möchte ich natürlich abschreiben.

    In "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" -> "Kleingewerbe: Solaranlage" -> Anschaffung

    heißt es aber explizit im "Fragezeichen-Text" bei "Datum der Lieferung / Montage":

    "Wichtig: Auch bei gebrauchten Anlagen läuft die Abschreibung weiter. Es ist das Datum der ERSTMALIGEN Inbetriebnahme zu setzen".


    Das verstehe ich nicht:

    Wenn ich jetzt den damaligen Kaufpreis einsetze, kommt ein Abschreibungsplan über 20 Jahre heraus, bei dem ca. die Hälfte abgeschrieben ist.

    Ich habe aber ja nicht die Hälfte des Neupreises bezahlt. Und ich habe keine Ahnung ob der Verkäufer auch wirklich genau so abgeschrieben hat wie mein Plan das vorsieht - vielleicht hat er degressiv abgeschrieben, was weiß denn ich?


    Was ICH ausgegeben habe ist doch 15.000 EUR und ich würde diese 15.000 gerne auf die zu erwartende Rest-Lebenszeit abschreiben (10 Jahre), also eine völlig NEUE Abschreibung, nicht die alte übernehmen. Sonst könnte ich jetzt ja weniger abschreiben als ich tatsächlich bezahlt habe.


    Das liegt doch nahe - ich kann doch nur meine tatsächlich angefallenen Kosten abschreiben und nicht irgend einen fiktiven Wert?!?

    Ich habe doch exakt 15.000 EUR bezahlt, genau die ist die Anlage doch jetzt Buchwert, das habe ich bezahlt?


    Oder was verstehe ich falsch?


    Danke für Eure Tips!

  • Wenn ich jetzt den damaligen Kaufpreis einsetze, kommt ein Abschreibungsplan über 20 Jahre heraus, bei dem ca. die Hälfte abgeschrieben ist.

    den Netto-Kaufpreis den Du bezahlt hast und der auch irgendwo festgehalten wurde. Nicht im Hauskaufpreis versteckt ist

    Warum änderst die Nutzungsdauer nicht auf die restlichen z.B. 10 Jahre ?

  • Wenn ich jetzt den damaligen Kaufpreis einsetze, kommt ein Abschreibungsplan über 20 Jahre heraus, bei dem ca. die Hälfte abgeschrieben ist.

    den Netto-Kaufpreis den Du bezahlt hast und der auch irgendwo festgehalten wurde. Nicht im Hauskaufpreis versteckt ist

    Warum änderst die Nutzungsdauer nicht auf die restlichen z.B. 10 Jahre ?

    Der Preis ist extra ausgewiesen im Kaufvertrag, soweit alles klar.

    Und natürlich: Nach meinem Verständnis würde ich den Gebraucht-Kaufpreis (15.000) auf 10 Jahre ab 2020 abschreiben = Rest-Lebenszeit.

    Genau so verstehe ich auch AfA: Ich schreibe genau das ab was ich investiert habe.


    Aber das steht halt in Konflikt mit dem was WiSo hier ganz ausdrücklich fordert:


    Wenn ich genau das mache, also den ursprünglichen Inbetriebnahmetermin einsetze, liegt die Hälfte der Abschreibung ja in der Vergangenheit.

    Mit dem "Gebrauchtkaufpreis" angesetzt ergibt das natürlich Unsinn:



    Nachdem 10 Jahre bereits vergangen sind, habe ich nur noch 7.500 EUR Abschreibungen in der Zukunft. Das passt ja nicht.

    Wenn ich das Datum in 2010 einsetze, dann geht das nur mit dem Original-Kaufpreis:


    Aber das führt dazu dass das halt mit dem von mir real bezahlten Gebraucht-Preis nichts mehr zu tun hat: Ich kann nur noch 12.000 absetzen, nicht mehr 15.000.

    Es ist die Hälfte der Lebensdauer abgelaufen, ich habe aber mehr als die Hälfte des Originalpreises bezahlt.


    Das kann doch nicht sein.


    Also entweder ich verstehe echt was falsch oder dieses WiSo-Popup ist grob verkehrt und irreführend.

    So funktioniert AfA doch nicht, oder?!?

  • da steht doch: "mit diesem Datum beginnt die Abschreibung... also die 20 jahre

    und wenn Du sie übernommen hast, läuft die Abschreibung weiter

    _

    d.h. sie beginnt nicht von vorne. Und wenn sie schon 10 Jahre abgeschrieben wurde, sind eben noch 10 übrig.

  • Ich versteh's nicht.

    Das macht doch einfach keinen Sinn.

    Ich glaube Du verstehst mich verkehrt.


    Dass ich nur noch auf 10 und nicht auf 20 abschreibe ist völlig klar, das war nicht die Frage,


    Das Problem ist dass wenn ich als Beginn der Abschreibung ein Datum 10 Jahre in der Vergangenheit eintrage, aber als Anschaffungskosten den Gebraucht-Wert von heute, dass da doch nur Quatsch herauskommen _kann_: Ich verteile den halben Wert auf die ganze Lebenszeit.


    Und weil die Hälfte der Lebenszeit schon vorbei ist, bekomme ich nur die (zweite) Hälfte, ergo von meinem Invest ist die Hälfte für AfA futsch.


    So sieht das dann aus:



    Wenn ich einen HEUTE investierten Betrag rückdatiere, dann geht mir der Teil AfA in der Vergangenheit doch ersatzlos verloren!

  • Aber das habe ich doch oben beschrieben:

    Der Rest-Buchwert in den Büchern des Verkäufers zum Zeitpunkt des Gebraucht-Verkaufs ist nicht gleich dem Gebraucht-Kaufpreis.


    Installation: 2010 zu 24.000 EUR

    Gebrauchtkauf: 2020 zu 15.000 EUR


    Es war also genau die Hälfte der Lebenszeit um, der Buchwert durch Abschreibungen beim Verkäufer war also um 12.000 gesunken. *)

    [Um genau zu sein: *VIELLEICHT* ist das so, denn was und wie genau der Vorbesitzer abgeschrieben hat, kann ich ja gar nicht wissen (vielleicht hat er ja auch degressiv abgeschrieben?! Reparaturen die den Wert verändern? Was weiß denn ich?)

    WiSo stellt eine AfA-über-Zeit-Tabelle auf und tut so als sei das "Wahrheit", aber eigentlich ist das ja frei geraten.]


    Ich habe aber 15.000 bezahlt und kann nur noch 12.000 abschreiben.

    => Ich habe 3.000 EUR Abschreibung verloren.


    Das kann doch nicht sein?!


    Ich werde das morgen mal mit meinem Steuerberater besprechen. Mal sehen.

    Wobei: Selbst wenn er es anders ansetzt, wird er mir eher nicht erklären, warum, WiSo das so macht.

  • Geschäftsveräußerung im Ganzen?

    Betrifft den Verkäufer der die Erlöse aus Sachanlagenabgang -Buchgewinn versteuern muss.

    Gut wäre gewesen wenn der Erwerber einen Fachmann zur Seite gehabt hätte, bzw. jetzt hinzuziehen würde. Hier scheint die Möglichkeit der Anlagenverwaltung mit dem EStE-Modul bzgl. der AfA an ihre Grenzen zu kommen.

    Irgendwie auch verständlich.

  • Das kann doch nicht sein?!

    ohne die Bücher zu sehen, eben zu viel bezahlt.

    Man kann ja auch für ein Gebrauchtfahrzeug mehr zahlen als es wert ist.

    Kann man, muss man aber nicht.

    Nein.


    Ich habe ja nicht eine PV-Anlage gekauft, sondern ein Grundstück mit einem Haus mit einer PV-Anlage.

    Der Gesamtpreis war gut und fix.

    Die Verteilung des geforderten Preises auf "Haus <vs> PV-Anlage" ändert nichts am vom Verkäufer geforderten Gesamtpreis.

    Und weil ich den Kaufpreis des Hauses nicht absetzen kann, den für die PV aber schon, macht es auch Sinn, die auf keinen Fall zu niedrig anzusetzen.


    Die Frage ist ja eigentlich nur, ob das FA als Grundlage für Abschreibung eben den (nachweislich) gezahlten Preis akzeptiert oder sich das selbst errechnet aus Kaufpreis & Alter (wie gesagt: FALLS der Vorbesitzer überhaupt linear abgeschrieben hat. Das muss ja gar nicht sein.).


    Ich habe heute Abend einen Termin beim Steuerberater, da werde ich das klären.


    Aber ganz ehrlich:

    Mein Tipp wäre daß das ein Fehler in WiSo ist: Dieser "?"-Erklärungstext ist einfach falsch.

    Ich wette dass raus kommt: "Trage den tatsächlichen Kaufpreis ein und schreibe auf die restliche Lebensdauer linear ab."

    • Offizieller Beitrag

    Wobei man das im Sparbuch technisch durchaus über Zugänge etc. lösen kann. Der Mehrwert besteht ja oft auch in der Kopplung der Höhe der Vergütung an die erstmalige Montage. Was eben auch der Grund für die Fortführung der AfA-Werte sein kann.


    Warum fragt man diesbezüglich nicht den Support über ein Ticket. Es hat fast immer einen Grund, wenn Buhl etwas in einer bestimmten Art und Weise darstellt. Und die Auflösung des Rätsels kann man dann netter Weise für andere User auch hier an dieser Stelle posten.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 Hervorragender Hinweis, habe ich gemacht. Die Idee mit der Kopplung war mir jetzt auch neu, das überschreitet meinen Horizont.

    Ich werde berichten.

    Danke.

    Prima, ich bin gespannt. Interessiert mich von der Sache her nämlich auch. Ich ärgere mich immer etwas, wenn ich dazu keine (rechtliche) Lösung bzw. Grundlage finde.

  • So,


    Steuerberater sagt ganz klar:

    Bei AfA, egal worum es geht, ist immer der Preis maßgeblich, den *ich* bezahlt habe und das Datum zu dem ich es gekauft habe.


    Im Falle einer PV-Anlage das einzig "besondere" ist, dass ich nicht einfach "standardmäßig auf 20 Jahre" abschreiben sollte, sondern auf die vorgesehene Lebensdauer.

    Zitat

    Der Mehrwert besteht ja oft auch in der Kopplung der Höhe der Vergütung an die erstmalige Montage. Was eben auch der Grund für die Fortführung der AfA-Werte sein kann.

    Ich bin mir nicht ganz sicher worauf Du da anspielst miwe4 , aber:

    Die Einspeisevergütung ist an das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme gekoppelt, korrekt.

    Man bekommt die Einspeisevergütung abhängig davon wann die Anlage in Betrieb ging (bei mir in 2010, also eine richtig gute Vergütung sogar noch mit Vergütung für Eigenbedarf).

    Diese Vergütung wird für x Jahre garantiert und zwar egal ob der Eigentümer der selbe bleibt oder ein neuer übernimmt.

    Ich als Käufer einer gebrauchten bekomme diese Vergütung auch auf Niveau 2010. Man gibt einfach dem Netzbetreiber Bescheid und meldet die Anlage unter dem neuen Namen bei der Bundesnetzagentur an - und der Netzbetreiber zahlt die korrekte Vergütung aus.


    (Das wusste ich auch, ich dachte nur Du meinst etwas anderes weil Du das im Zusammenhang mit AfA ins Spiel gebracht hast)

    Das hat aber überhaupt gar nichts mit AfA zu tun.


    Ich habe das jetzt also so eingetragen und prompt ein dickes, fettes, rotes Fehler-Popup geerntet:


    Wie gesagt: Das ist nach allem was ich herausgefunden habe nicht richtig. Ich habe das daher jetzt ignoriert und wie beschrieben abgeschlossen.

    Vom Buhl-Support bisher keine Antwort.


    Danke an Euch alle für die Hilfe und ganz herzliche Ostergrüße!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das jetzt also so eingetragen und prompt ein dickes, fettes, rotes Fehler-Popup geerntet:

    .....

    Wie gesagt: Das ist nach allem was ich herausgefunden habe nicht richtig. Ich habe das daher jetzt ignoriert und wie beschrieben abgeschlossen.

    Und das mahnt das Programm zurecht an, weil sich die Daten eben komplett widersprechen. Da ist dann auch das Ignorieren falsch. Nur den Hinweis wegbekommen ist eben nicht immer der richtige Weg, wenn die dem zu Grunde liegenden eingegebenen Daten falsch sind. Weil eben ein Datum der Lieferung/Montage 21.02.2019 dann definitiv falsch ist. Die Anlage wurde ja noch nicht einmal abmontiert und woanders montiert. Was ja durchaus auch ein denkbarer Sachverhalt wäre.


    Und deshalb wird das Sparbuch den AfA-Verlauf sicherlich auch so (richtig) darstellen.


    Wobei man das im Sparbuch technisch durchaus über Zugänge etc. lösen kann.

    Bezogen auf die Differenz Deines Kaufpreises zu dem Buch-/Restwert der Anlage im Zeitpunkt Deines Erwerbs. Die Eingabe von Zugängen (Wertausgleich) / Abgängen (zeitanteilige AfA des Jahres bis Erwerb) ist möglich.


    Vom Buhl-Support bisher keine Antwort.

    Was sollen die Dir denn innerhalb 8 Stunden antworten? Und das auch noch vor den Ostertagen? bis nächste Woche hat das doch wohl auch noch Zeit, oder?


  • Auf den ersten Blick hast Du natürlich recht: Die Anlage wurde in 2010 geliefert und in Betrieb genommen.


    Nur leider ermöglicht diese Eingabemaske dann halt den Fall "Haus mit Anlage gekauft" nicht, weil das Programm automatisch davon ausgeht, dass ich eine Anlage die in 2010 montiert wurde, auch seit 2010 besitze.


    Den Fall "Haus mit Anlage gebraucht gekauft" = Start der Abschreibung und Inbetriebnahme der Anlage fallen auseinander, dieser Fall ist in dieser Eingabemaske schlicht nicht vorgesehen und (regulär, ohne tricksen) nicht abbildbar.


    Und weil am Ende nicht zählt, dass ich der Bedienlogik von WiSo genüge getan habe, sondern dass ich meine Daten so eingegeben habe dass meine Situation korrekt abgebildet ist, habe ich den Weg "Trickse das Programm aus" gewählt.

    Denn ich mache den Spaß hier nicht um meinen PC fröhlich zu stimmen, sondern um meine Realität in eine Steuererklärung zu gießen und wenn Buhl meinen Fall leider nicht abbilden kann, dann muss ich halt drum rum arbeiten.


    Das Stichwort "Zugänge" fiel: ich habe keine Ahnung was das ist, mag sein dass das die Lösung wäre, habe ich nicht näher betrachtet.


    Zitat


    Was sollen die Dir denn innerhalb 8 Stunden antworten? Und das auch noch vor den Ostertagen?

    Selbstverständlich nicht. Das war auf gar keinen Fall als Kritik gemeint, sondern lediglich als Erklärung zum Stand der Dinge.


    Ich werde weiter berichten und bis dahin Frohe Ostern!

  • Die Förderdauer (und damit die ursprüngliche Anschaffung) haben mit der AfA bei einem Gebrauchtkauf auch nichts zu tun. Das ursprüngliche Kaufdatum ist für die Förderduer und damit die erhöhten Entgelte wichtig, für die AfA und das Finanzamt ist das Kaufdatum allein maßgebend. Ich gehe davon aus, dass das nicht mit der vereinfachten Erfassung im Steuersparbuch zu machen ist. Über das Modul Einnahmenüberschussrechnung kann man dies abbilden.