Steuer Sparbuch: Photovoltaik gebraucht gekauft - Abschreibung auf Neupreis oder Gebrauchtpreis?

    • Offizieller Beitrag

    Das ursprüngliche Kaufdatum ist für die Förderduer und damit die erhöhten Entgelte wichtig, für die AfA und das Finanzamt ist das Kaufdatum allein maßgebend.

    Sage ich ja. :)


    Ich gehe davon aus, dass das nicht mit der vereinfachten Erfassung im Steuersparbuch zu machen ist.

    Sagte ich ja auch schon. Eben nur mit Anpassungen mittels Zugängen/Abgängen bekommt man das rechnerisch einigermaßen hin. Man muss da auch noch das nächste Jahr dann "anpassen, da im Jahr der Anschaffung ja zeitanteilige AfA gilt, von der das Programm dieses Jahr ja auch noch nichts weiß.


    Deshalb eben sollte ein Ticket an den support erstellt werden. Da müsste dann halt ein Erwerbsdatum für gebrauchte Anlagen eingefügt werden mit entsprechenden AK und evtl. auch die Möglichkeit, die AfA manuell zu bearbeiten, falls doch mal was nicht stimmt.

  • Ich habe mich mittlerweile an den Support gewendet. Für eine gebrauchte Photovoltaik-Anlage kann man anscheinend die unterstütze Eingabe für Photovoltaik-Anlagen nicht verwenden ( Also bei der Frage, ob es sich um eine Photovoltaik-Anlage handelt, soll man "Nein" wählen), da hier der Abschreibungsverlauf nicht manuell angepasst werden kann. Wenn ich das dann soweit mache, bin ich allerdings soweit wie vorher, da der Abschreibungsverlauf trotzdem nicht manuell angepasst werden kann. Ich habe einmal ins Handbuch geschaut und dort steht, dass man an der Stelle, an der man sich den Abschreibungsverlauf über die Jahre anschauen kann, einen Haken setzen kann um die Abschreibung manuell zu verändern. Dieses Feld existiert jedoch bei mir nicht. Kann mir jemand erklären, was ich machen muss, um den Abschreibungsverlauf manuell anzupassen?

  • Hallo allerseits,


    exakt das Thema wird mich bei der nächsten Steuererklärung treffen.


    lausch und Flo123 , gibt es inzwischen einen Erfahrungsbericht dazu? Wie seid ihr nun mit der Problematik umgegangen und wie hat das FA reagiert?


    Muss man da eigentlich zwangsläufig linear abschreiben? Was spricht regulatorisch gegen degressiv?


    Seit neuestem dürfte ich die Anlage als "Liebhaberei" ohne steuerliche Betrachtung laufen lassen. Aber letztlich habe ich halt was zum Abschreiben im Kaufvertrag und zwischenzeitlich schon eine Steuernummer für EÜR erhalten. Neben der Grunderwerbssteuer würde ich mir dadurch gerne noch mehr sparen.


    Am liebsten würde ich die Anlage degressiv abschreiben und dann sobald sinnvoll als Liebhaberei umwandeln.


    Habt ihr Erfahrungswerte oder Ideen?


    Schöne Grüße,


    Richard

    • Offizieller Beitrag

    Am liebsten würde ich die Anlage degressiv abschreiben und dann sobald sinnvoll als Liebhaberei umwandeln.

    Dann würde ich mir Tz. 3 und 6 des BMF-Erlasses dazu aber noch einmal ganz genau durchlesen. ;)


    2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken BMF .pdf

  • Am liebsten würde ich die Anlage degressiv abschreiben und dann sobald sinnvoll als Liebhaberei umwandeln.

    Dann würde ich mir Tz. 3 und 6 des BMF-Erlasses dazu aber noch einmal ganz genau durchlesen. ;)


    2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken BMF .pdf

    Hätte mich auch gewundert, wenn das ginge :-). Ok, bis wann muss ich mich denn jetzt entscheiden für hop oder top?

  • Moin aus dem Norden,

    ich habe ein ähnliches Problem 2019 und es genau so wie der Ersteller Lausch gemacht und gerade (ja im Norden war das Finanzamt sehr langsam) den Bescheid bekommen und die Abschreibung wurde auf 20 Jahre geändert.... Da werde ich wohl nochmal nachfragen..... gibt es bereits patentierte Lösungen?

  • Lösungen im Bereich Steuern werden nicht "patentiert" - du verwechselt hier etwas grundlegend. Steuerbescheide sind - solange es Einzelfälle sind und nicht durch höchstricherliche Rechtsprechung bestätigt - nicht "patentiert", sondern Einzelfallentscheidungen und können in keinem Fall auf einen anderen Fall übertragen werden. Jedes Finanzamt ist in den Entscheidungen über reinen Steuerfall selbst verantwortlich und nur der Hinweis auf Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit können hier zu einer Änderung führen. Und solche Entscheidungen sind mir zur Zeit noch nicht bekannt - kannst aber selber auf den Seiten des Bundesfinanzhofes suchen, die Entscheidungen der letzten Jahre sind hier abrufbar.

  • Ich habe mich mittlerweile an den Support gewendet. Für eine gebrauchte Photovoltaik-Anlage kann man anscheinend die unterstütze Eingabe für Photovoltaik-Anlagen nicht verwenden ( Also bei der Frage, ob es sich um eine Photovoltaik-Anlage handelt, soll man "Nein" wählen), da hier der Abschreibungsverlauf nicht manuell angepasst werden kann. Wenn ich das dann soweit mache, bin ich allerdings soweit wie vorher, da der Abschreibungsverlauf trotzdem nicht manuell angepasst werden kann. Ich habe einmal ins Handbuch geschaut und dort steht, dass man an der Stelle, an der man sich den Abschreibungsverlauf über die Jahre anschauen kann, einen Haken setzen kann um die Abschreibung manuell zu verändern. Dieses Feld existiert jedoch bei mir nicht. Kann mir jemand erklären, was ich machen muss, um den Abschreibungsverlauf manuell anzupassen?

    Flo123,

    gibt es eine Lösung für dieses Problem?

    Ich bin ein wenig am verzweifeln...