Nebenkostennachzahlungen erscheinen auf aktueller Einnahmeüberschußliste

  • Hallo, kann mir jemand sagen was ich hier falsch mache?

    Ich habe zwei Nebenkostennachzahlungen meiner Mieter im Hausverwalter eingetragen. Als Zahlungsdatum den 29.3.2021 angegeben. Als Wertstellungsdatum zuerst auch 29.03.2021 und dann testhalber auf 31.12.2020 geändert. Als Gültigkeitszeitraum habe ich 01.01.2020 bis 31.12.2020 angegeben.

    Also dürfte damit klar sein, dass die Nebenkostennachzahlungen für die Nebenkosten aus 2020 sind. Trotzdem erscheinen die Nachzahlungen auf der Einnahme-Überschußrechnung mit dem eingestellten Datum 01.01.2021 bis heute. Warum erscheint das da? Das sind doch Einnahmen die ins letzte Jahr gehörten und nicht auf die 2021-EÜ-Liste, oder?
    Gruß

    Statler

  • Als Zahlungsdatum den 29.3.2021 angegeben.

    Wenn du in der Abrechnungsmaske den Zeitraum bis zur Zahlung der Nachzahlungssumme das mit z. B. 28 Tagen einträgst, dann erscheint das auf der ersten Seite mit dem vom Programm "hochgerechneten" Datum.


    Das hat aber nichts mit der EÜR zu tun. Daher die Frage, wo hast du ein Zahlungsdatum eingegeben?

  • Das Zahlungsdatum habe ich in der Eingabemaske der Einnahmen und Ausgaben eingetragen. Dort wo ich alle Zahlungen und Einnahmen verbuche. In der Maske habe ich dann Nebenkostennschzahlung ausgewählt. Dadurch kann man ja dann die Nachzahlung einem Mieter zuordnen. In dieser Maske habe ich die oben angegebenen Datumsangaben gemacht.


    Gruss Statler

  • Die EUR ist wirtschaftlich orientiert, und hier gilt das Datum des Geldflusses. - sprich das Buchung- bzw. das Wertstellungsdatum.

    Die NK-Abrechnung ist Abrechnungszeitraum orientiert, und dort gilt das Datum des Gültigkeitsbereichs.


    Das ist auch vollkommen korrekt so, denn Du hast die Nachzahlung ja am 29.03.21 erhalten. Das Wertstellungsdatum auf den 31.12.20 zu legen wäre betriebswirtschaftlich falsch.


    Das selbe Prinzip hast Du z.B. auch bei jährlichen Zahlungen von Versicherungen die über den 31.12. hinaus gehen.

    Bsp.:

    Haftpflicht 2020 für 01.03.2020 bis 28.02.2021 / Zahldatum: 28.02.2020

    Haftpflicht 2021 für 01.03.2021 bis 28.02.2022 / Zahldatum: 26.02.2021


    In der EUR 2021 wird nur die Haftpflicht 2021 berücksichtigt.

    in der NK-Abrechnung wird aber tagesgenau anteilig vom 01.01.bis 28.02. und 01.03. bis 31.12. berücksichtigt.

  • Hallo Peet,

    vielen Dank für Deine Erklärung. Das war mir so nicht klar. Danke.

    Vielleicht noch eine Ergänzungsfrage:

    Wenn die EUR wirtschaftlich orientiert ist, und daher das Wertstellungsdatum zählt - und meine Einnahmen irgendwann versteuert werden, dann würden diese Nebenkosten doch auch für 2021 versteuert, oder? (Wertstellung ist ja 2021). Aber eigentlich sind das ja Kosten, die 2020 angelaufen sind und meiner Meinung nach auch mit allen anderen Kosten / Gewinnen aus 2020 versteuert werden müsste? Oder sehe ich das falsch?


    Gruß

    Statler

  • Ausserdem steht als Erklärtung im Hausverwalter:

    "Wertstellungsdatum ist der Zeitpunkt, dem die Einnahme bzw. Ausgabe wirtschaftlich zugerechnet wird." Spricht das nicht dafür, das Wertstellungsdatum in dem Fall auf 2020 zurück zu setzen?