Vermietung: Nebenkosten unter laufende Betriebkosten oder Hausgeld angeben?

  • Hallo Zusammen!


    Über o.g. Thema zerbrech ich mir schon länger den Kopf - vielleicht kann mir ja von Euch jemand weiterhelfen. Hab mir letztes Jahr (04/2020) eine Wohnung gekauft. Diese ist seither vermietet, Verwaltung und Abrechnung über die Hausverwaltung, NK Vorauszahlung vom Mieter an mich, Hausgeldzahlung von mir an die Hausverwaltung.


    Jetzt sitz ich natürlich über der Steuererklärung... und irgendwie weiss ich nicht genau wie und wo ich die Nebenkosten angeben soll. Es gilt ja das Zu- und Abflussprinzip. Allerdings kann ich aber schwer die NK Abrechnung (das wäre die von 2019) abrechnen, zu der ich noch nicht Eigentümer war. Und wenn doch: sollte ich die in der NK Abrechnung aufgelisteten "umlegbaren" und "nicht umlesbaren" Kosten unter "laufende Betriebskosten" zusammenfassen?

    Oder kann ich meine Hausgeldzahlungen abzüglich Instandhaltungsrücklage auch unter "sonstige Kosten > Hausgeldzahlungen (WEG Gebühren)" zusammenfassen? Das wären dann quasi Vorauszahlungen nach Wirtschaftsplan.

    Natürlich entweder oder... Vorab schon mal vielen Dank!


    LG

    Christian