Verlustbescheinigung && nicht-inländ. Steuerabzug

  • Guten Morgen liebe Forumskolleginnen und -kollegen,


    ich bin gerade dabei, meine KAP-INV-Anlagen in das Steuer-Sparbuch einzupflegen.

    In aller Regel bekomme ich von meiner Bank (Deka Luxemburg) dazu einen Ausdruck von KAP-INV und diesen trage ich in der Kategorie "Inv., die n. dem dt. Abzug unterlegen haben" ein. Dieses Jahr liegt zusätzlich eine Verlustbescheinigung gemäß § 43a bei, die ich gerne ebenfalls eintragen würde.


    Das Programm fragt mich aber nur in der Kategorie "Steuerbescheinigungen" danach, ob es sich um eine Verlustbescheinigung handelt (und in dieser Kategorie sind eigentlich nur meine inländischen Geldanlagen enthalten). In der Kategorie "Inv., die n. dem dt. Abzug unterlegen haben" sehe ich keine Möglichkeit, die Bescheinigung einzupflegen. Ist es korrekt, wenn ich die Verlustbescheinigung deshalb einfach als zusätzliche Steuerbescheinigung eintrage?


    Viele Dank im Voraus und schöne Osterfeiertage,

    Michael