Sammelposten der Vorjahre eingeben

  • Hallo zusammen!

    Ich nutze die Wiso Software das erste Mal. Sammelposten für 2020 eingeben kein Problem (Anschaffungen zwischen 250 € und 1000 € netto eingetragen). Alles über 1000 € netto auch einfach eingetragen. Hier war die Eintragung für die Vorjahre auch kein Problem, da es nur wenige Anschaffungen über 1000 € waren.

    Was aber mit den Sammelposten der Vorjahre (2015 - 2019) bei Anschaffungen zwischen 150 € und 1000 € netto? Das wären bei mir unzählige Eintragungen. Muss ich diese eintragen oder werden diese durch das Finanzamt eingetragen, da die Daten ja bereits dort vorliegen durch die Steuererklärung 2019.

    Danke für eine kurze Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Was aber mit den Sammelposten der Vorjahre (2015 - 2019) bei Anschaffungen zwischen 150 € und 1000 € netto? Das wären bei mir unzählige Eintragungen. Muss ich diese eintragen oder werden diese durch das Finanzamt eingetragen, da die Daten ja bereits dort vorliegen durch die Steuererklärung 2019.

    Meinst Du wirklich, das FA erstellt Dir eine vollständige und ordnungsgemäße EÜR?

  • In der Regel werden die Sammelposten der Vorjahre ja übernommen und man hat damit keine Probleme.

    Hier ist ja eine erstmalige Anwendung nach Umstieg das Problem. M. E. kann man die Sammelposten mit einem Gesamtbetrag anlegen, allerdings wohl nicht in der Rubrik Sammelposten, sondern als andere Betriebs- und Geschäftsausstattung. Den Restbuchwert per 1.1. eingeben, die Restnutzungsdauer entsprechend der 5-Jahres-Regelung und Restbuchwert 0,00 €. Die einzelnen Güter müssen nicht mehr eingegeben werden, sie sind im Anlagengut sui generis "Sammelposten" quasi untergegangen.

  • Das ist keine Bestätigung und hindert das Finanzamt nicht daran, dies in anderen Jahren anders zu sehen! Du kannst dies z. B. in einem Anschreiben schildern und die Daten angeben, aber eine Bestätigung, die auch für die Zukunft gilt, ist das nicht. Passiert leider häufig genug, dass bei einer intensiven Prüfung in einem Folgejahr (z. B. wegen der Auswahl über den Stichprobengenerator) der Sachverhalt anders gesehen wird. Du bist nur vor einer späteren Nachveranlagung geschützt, wenn die Fristen und Vorschriften der AO entsprechend greifen.

    • Offizieller Beitrag

    In der Regel werden die Sammelposten der Vorjahre ja übernommen und man hat damit keine Probleme.

    Hier ist ja eine erstmalige Anwendung nach Umstieg das Problem.

    Eben eine einmalige Angelegenheit und halt mit etwas Arbeit verbunden. Dafür hat man aber alles sauber gespeichert und auch in späteren Jahren noch leicht nachvollziehbar angelegt. Jeder Wechsel einer Steuersoftware bereitet einmalig Mehrarbeit. Das sollte man vor einem Wechsel eben schon beachten.

  • Herzlichen dank für diese schnelle Rückmeldung. Bin sehr positiv überrascht :)
    Ich hatte den Support vor zwei Wochen angeschrieben aber immer noch keine Antwort erhalten :)

    miwe4 | Wäre schön wenn das Finanzamt meine EÜR macht :) Bei mir existiert das Problem nur, da ich das erste Mal mit der Software WISO arbeite. Würdest du also alles einzeln eintragen? Das wären bei mir sicherlich 400 Positionen :( Falls Du also eine bessere Idee hast freue ich mich!

    @neida | Habe die letzten Jahre nur über Elster direkt abgegeben... dort sind alle Sammelposten schön übertragen. Ich denke es verwirrt (auf den Fall das Finanzamt) wenn die Summen nun in einem anderen Konto auftauchen. Vielleicht kann ich ja weniger Summen eingeben die dann auch auf die Gesamtsummen der Sammelposten der Vorjahre kommen? Nicht sauber, aber deutlich weniger Arbeit. Danke falls Du hier nochmals schreibst was Du empfehlen würdest.

    Besten Dank für Rückmeldungen! Das erste Mal WISO und deswegen diese Frage!