Kosten der doppelten Haushaltführung: Heimfahrten zur Familie

  • Hallo zusammen!

    Eine kurze Frage. Es handelt sich um die Kosten der doppelten Haushaltführung: Heimfahrten zur Familie.


    In November und Dezember 2020, unter der Woche, habe ich wegen der Arbeit in einer zweiten Wohnung in Nürnberg gewohnt. Am Wochenende bin ich immer nach Ulm (Hauptwohnung) gefahren.


    Da ich aber in Ulm keine Familie hatte, wollte ich wissen wie ich diese Kosten gelten machen kann. Soll ich die Option "Heimfahrten zur Familie oder Telefonate mit der Familie" trotzdem verwenden? Oder sollte ich vielleicht die Option "Sonstige Kosten" benutzen?

    Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Oder sollte ich vielleicht die Option "Sonstige Kosten" benutzen?

    Was soll an Fahrtenkosten sonstige Kosten sein? Erst einmal musst Du klären, ob Du nun eine beruflich veranlasste oder eine privat veranlasste doppelte Haushaltsführung hast. Und dann erst kommt die Frage nach den Familienheimfahrten (Lebensmittelpunkt mit entsprechender Begründung), die es dann nun einmal wären.

  • Hallo. Die zweite Wohnung in Nürnberg habe ich beruflich gemieten. An den Wochenenden bin ich immer nach Ulm (wo sich die Hauptwohnung befand) gefahren. Die Frage ist, wie ich diese Fahrkosten (Ulm-Nürnberg am Wochenende) gelten machen kann.

    Soll ich dafür die Option "Sonstige Kosten" in WISO verwenden, oder eher die Option "Heimfahrten zu Familie" obwohl ich dort keine Familie hatte?

    Ich weiß nicht, ob meine Frage klar ist?

    VG

    • Offizieller Beitrag

    Soll ich dafür die Option "Sonstige Kosten" in WISO verwenden, oder eher die Option "Heimfahrten zu Familie" obwohl ich dort keine Familie hatte?

    Noch einmal:

    Was soll an Fahrtenkosten sonstige Kosten sein? Erst einmal musst Du klären, ob Du nun eine beruflich veranlasste oder eine privat veranlasste doppelte Haushaltsführung hast. Und dann erst kommt die Frage nach den Familienheimfahrten (Lebensmittelpunkt mit entsprechender Begründung), die es dann nun einmal wären.


    Ich weiß nicht, ob meine Frage klar ist?

    Die war vorher schon klar.

  • Was miwe4 Dir sagen möchte: Du musst gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen, warum Du an den Wochenenden nach Ulm gefahren bist, obwohl Du dort ja keine Familie hast. Ansonsten ist es keine Doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinne, weil es sich um rein private Fahren handeln würde.

  • Dann verstehe ich die Antwort nicht ganz (deutsch ist nicht meine Muttersprache).


    Ja, die doppelte Haushaltführung wurde beruflich veranlasst.

    Eine berufliche Veranlassung besteht bei Alleinstehenden in der Regel nicht, da diese ohne Probleme ihren Wohnsitz an den Ort des neuen Arbeitgebers verlegen können. Die Veranlassung ist also sehr genau glaubhaft zu machen und das ist der Hinweis auf den "Lebensmittelpunkt". Hinweise hierzu gibt es in deinem Programm und im Internet zu Hauf.