UST 16% 19% PV Anlage EÜR

  • Guten Tag,


    Probleme mit der UST-Erklärung / UST-Voranmeldung


    Mein Energieabnehmer hat mir in 2020 alle Abschlagszahlungen mit 19% UST überwiesen, so habe ich auch meine Voranmeldungen für 2020 aus dem EÜR übernommen

    Die Endabrechnung für 2020 kam erst nach dem 10. Januar 2021, also außerhalb der gültigen 10 Tage Regel für EÜR für 2020.

    Die UST-Erklärung für 2020 habe ich ebenfalls aus dem EÜR 2020 übernommen.

    Die gesenkte 16% UST die mir der Abnehmer für das 2. HJ 2020 ausweist blieben also unberücksichtigt.

    1. Wie korrigiere ich jetzt im nachhinein die 3% zu viel abgeführte UST für das 2, Halbjahr 2020 ???

    2. Der Energieabnehmer hat mir für die Mehrerzeugung in der Endabrechnung 2020 einen Gutschriftsbetrag ohne UST ausgewiesen, den kann ich ja nur in der UST Voranmeldung Q1/2021 anmelden .

    aber mit welchem Steuersatz 16% oder 19% oder je hälftig mit 16% und 19%.


    Danke für helfenden Beitrag

  • Habe zwischenzeitlich 5 Telefonate mit 3 verschiedenen Abteilungen einer Finanzbehörde geführt, es gab keinen richtigen Lösungsansatz bzw. teilweise waren Vorschläge unbrauchbar, da die 10 Tageregel der EÜR mit dem Datum Endabrechnung (11.01.2021) für eine Korrektur 2020 breites überschritten war.

    (Der Sachbearbeiter EÜR/Einkommensteuer kannte sich nicht mit Vorsteuerangelegenheiten aus, der Sachbearbeiter VST umgekehrt auch nicht etc...bzw. das ist ein neues Thema was bisher so noch nicht vorkam, da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen)

    Ich verstehe das ganze nicht, es gibt doch sicher viele PV-Stromerzeuger welche die Steuererklärungen mittels Steuersoftware und über EÜR erstellen, diese müssten doch alle mit dem gleichen Problem kämpfen.

    Für mich habe ich das Problem für die UST-Voranmeldung Q1/2021 über EÜR jetzt mal wie nachstehend gelöst.


    Alle Abschlagszahlungen des Stromabnehmers 2020 als negative Einnahmen mit 19% UST verbucht.

    Die Summe Gutschrift des Stromabnehmers für 1HJ 2020 als positive Einnahme mit 19% UST verbucht.

    Die Summe Gutschrift des Stromabnehmers für 2HJ 2020 als positive Einnahme mit 16% UST verbucht.


    Das finde ich jetzt nicht die eleganteste Lösung aber steuerlich stimmt´s

    keine Ahnung ob die Finanzbehörde das so akzeptiert.

  • Was hat das Ganze mit der UStVA Q1/2021 zu tun? Das gehört in die Umsatzsteuererklärung der Jahres 2020. Die 10-Tage-Regel gilt für die EÜR, nicht für die Umsatzsteuer.

  • ganz einfach,

    ich ziehe alle meine Meldungen (Einkommensteuer, UST-Voranmeldung, UST Erklärung, Gewerbesteuererklärung) per Knopfdruck aus dem Teilprogramm EÜR.

    Und ein Beleg der nach dem 10. Tag der Folgeperiode datiert ist, fließt somit automatisch in diese Folgeperiode auch wenn die Leistung in der Vorperiode erfolgte.

    Also kommt die Endabrechnung mit UST-Berichtigung die ich datiert 11.01.2021 für 2020 erhalten habe steuertechnisch mit EÜR nach 2021.

    Und alle daraus gezogenen im Eingang beschriebenen Meldungen automatisch auch.

    Wenn ich die UST-Berichtigung nach 2020 verschieben will, müsste ich manuell eingreifen. Für was habe ich dann die Steuersoftware gekauft???


    Auch hier die besten Grüße aus dem tiefen Süden, im Moment schneit es hin und wieder, Ecke D/CH/F

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die UST-Berichtigung nach 2020 verschieben will, müsste ich manuell eingreifen. Für was habe ich dann die Steuersoftware gekauft???

    Ohne hier auf den Sachverhalt eingehen zu wollen, nur einmal kurz die Info, dass es durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen bei der ESt und der USt durchaus Dinge gibt, die zum Jahresende über Korrekturbuchungen in den richtigen VZ zu schieben sind. Jahresübergreifend gleichen sich die Ergebnisse aus, innerhalb der VZ bzw. der EÜR der VZ gibt es aber eben diese möglichen Verschiebungen.