Guten Tag,
Probleme mit der UST-Erklärung / UST-Voranmeldung
Mein Energieabnehmer hat mir in 2020 alle Abschlagszahlungen mit 19% UST überwiesen, so habe ich auch meine Voranmeldungen für 2020 aus dem EÜR übernommen
Die Endabrechnung für 2020 kam erst nach dem 10. Januar 2021, also außerhalb der gültigen 10 Tage Regel für EÜR für 2020.
Die UST-Erklärung für 2020 habe ich ebenfalls aus dem EÜR 2020 übernommen.
Die gesenkte 16% UST die mir der Abnehmer für das 2. HJ 2020 ausweist blieben also unberücksichtigt.
1. Wie korrigiere ich jetzt im nachhinein die 3% zu viel abgeführte UST für das 2, Halbjahr 2020 ???
2. Der Energieabnehmer hat mir für die Mehrerzeugung in der Endabrechnung 2020 einen Gutschriftsbetrag ohne UST ausgewiesen, den kann ich ja nur in der UST Voranmeldung Q1/2021 anmelden .
aber mit welchem Steuersatz 16% oder 19% oder je hälftig mit 16% und 19%.
Danke für helfenden Beitrag