Rentenversicherungszeiten für Pflegetätigkeit: Gemeldetes Beitragspflichtiges Einkommen

  • Guten Tag,


    ich erstelle gerade die Steuererklärung für meine Eltern.
    Meine Mutter pflegt, neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Teilzeit), meinen Vater. Mein Vater ist privat versichert, meine Mutter gesetzlich.

    Auf Grund ihrer Pflegetätigkeit hat die private Krankenversicherung meines Vaters die Rentenversicherungszeit an die gesetzliche Rentenversicherung gemeldet. Dieser schriftlichen Benachrichtigung ist zu entnehmen, dass für Jahr 2020, für die Pflegetätigkeit, ein gemeldetes beitragspflichtiges Einkommen entstanden ist.


    Verstehe ich das richtig, dass dieser gemeldete Betrag in der Steuereckklärung als zusätzliches Einkommen eingetragen werden muss?

    Viele Grüße

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Rentenversicherungszeiten für Pfelegetätigkeit: Gemeldetes Beitragspflichites Einkommen“ zu „Rentenversicherungszeiten für Pflegetätigkeit: Gemeldetes Beitragspflichtiges Einkommen“ geändert.