Nachbarschaftshilfe - Entlastungsbetrag

  • Hallo,

    mein Freund bekommt von seiner Krankenkasse einen Entlastungsbetrag: Nachbarschaftshilfe §45b SGBXI von bis zu 125 €/Monat.

    Diesen Betrag gibt er jeweils an mich weiter, da ich Ihn unterstütze/betreue.

    Wir leben beide in NRW.

    Da er den Betrag erst seit Okt. 2020 bekommt, muss ich für 2020: 285 € eintragen.

    Für 2021 wird es dann mehr.


    Ich bin Arbeitnehmer und mache den Lohnsteuerjahresausgleich mit WISO Steuersparbuch.

    Mein Ziel ist es jetzt nicht ein Steuersparmodell zu entwickeln (wie in einem anderen Thread dem Theradstarter unterstellt wurde) sondern zu erfahren wie bzw. wo ich diese Einnahmen in WISO eingebe.


    Da es sich bei meinem Freund tatsächlich um einen guten alten Freund (länger als 30 Jahre) handelt, fühle ich mich zwar sittlich verpflichtet ihm zu helfen, und er "bedankt" sich mit der Weitergabe des Geldbetrages als Aufwandsentschädigung an mich dafür -was ich natürlich der Krankenkasse gegenüber auch quittiere-

    aber ich bin nicht darauf aus das auch geltend zu machen.

    Überprüfen/entscheiden müsste das ja dann wohl das Finanzamt (?).


    Jedenfalls möchte ich den Betrag angeben und auch angeben das ich mich sittlich verpflichtet fühle.

    Dem Finanzamt steht es ja dann frei meine Verpflichtung zu überprüfen/zu bewerten.


    Also: Wie und unter welchem Punkt kann ich meine Angaben machen?


    Gruß und Dank

    Roger

    • Offizieller Beitrag

    Bleibt doch nur § 15 EStG oder eben § 22 Nr. 3 EStG. Und in dem einen oder dem anderen erklärt man es mit entsprechender Berücksichtigung des § 3 Nr. 36 EStG sowie detaillierter Begründung mit Nachweisen, Daten, etc. .