Notebook als vorweggenommene Betriebsausgabe

  • Hallo, meine Frau hat 2020 eine freiberufliche Tätigkeit als Künstlerin aufgenommen. Dafür brauchte sie einen neuen Laptop (Gestaltung Webseite, Kommunikation mit Kunden) da ihr alter den Geist aufgegeben hat.


    Der Laptop inkl. Peripherie (Maus, Laptopgestell) war nicht ganz günstig (>800 EUR <1000 EUR), da meine Frau schon damals mit dem Gedanken geliebäugelt hat eine weitere Tätigkeit als Innendesignerin auszuüben wofür man entsprechend Rechenleistung braucht (Rendering, 3D Visualisierung).


    Die weitere freiberufliche Tätigkeit hat sie 2021 angemeldet. Ich spiele nun mit dem Gedanken den Laptop eher als vorweggenommene Betriebsausgabe zu deklarieren, da das FA bei der künstlerischen Tätigkeit den Bedarf für so einen Laptop wahrscheinlich nicht sieht.


    Wie würdet ihr vorgehen?


    bei der vorweggenommenen Betriebsausgabe frage ich mich auch wie ich die in die EÜR eintragen soll. Eine bei "zweite freiberufliche Tätigkeit" eintragen? Wenn ja soll ich das Jahr als Rumpfgeschäftsjahr deklarieren? Das würde meiner Meinung nach nicht stimmen.

  • da das FA bei der künstlerischen Tätigkeit den Bedarf für so einen Laptop wahrscheinlich nicht sieht.

    ...wahrscheinlich. Ob ja oder nein, würde ich dem Finanzamt überlassen. Die sind nicht alle ....

    Der Laptop inkl. Peripherie (Maus, Laptopgestell)

    das Zubehör hat nichts mit dem Anschaffungspreis zu tun und muss "hinzu-gebucht" werden.

    Der reine (netto)-Anschaffungspreis ist ausschlaggebend, wie das WG eingestuft und abgeschrieben wird.

  • Wobei hier auch die Frage gestellt werden muss, in welchem Prozentsatz besteht private Nutzung? Es ist lebensfremd, einen Laptop rein dienstlich zu verwenden. Auch die Verwendung für die weitere Tätigkeit ist hier zu berücksichtigen.