Grundstücksgemeinschaft endet aufgrund Todesfall

  • Bei mir liegt die nachfolgend geschilderte Situation vor, zu der ich drei Fragen habe.


    Situation:

    Mutter (3/4) und Tochter (1/4) waren gemeinsam Eigentümer eines Hauses mit drei Wohnungen,

    von denen die Mutter eine Wohnung bis Ende 2018 bewohnt hatte, die anderen beiden sind seit Jahren vermietet.

    Als Grundstücksgemeinschaft wurde bis 2019 jährlich das Formular „Gesonderte und einheitliche Feststellung (Est1B)“ ausgefüllt

    und die Beträge aus dem Feststellungsbescheid in die jeweilige Einkommensteuererklärung von Mutter und Tochter übernommen.

    Die Wohnung der Mutter wurde in der ersten Jahreshälfte 2020 grundlegend renoviert und ist seitdem auch vermietet.

    Nun ist die Mutter im Juli 2020 verstorben. Die Tochter ist Alleinerbin.


    Ich habe drei Fragen zu den Steuererklärungen für 2020:

    (1) Ich habe vom Finanzamt erfahren, dass auch für 2020 das Formular „Gesonderte und einheitliche Feststellung (Est1B)“ ausgefüllt werden muss, da die Grundstücksgemeinschaft ja bis zum Juli bestand.

    ==> Müssen die Mieteinnahmen aus 2020 dann aufgeteilt werden?

    (Januar bis Juli im Formular „Gesonderte und … (Est1B)“ mit Übertrag in den Abschnitt „Beteiligungen …“ der Einkommensteuererklärungen von Mutter und Tochter

    und August bis Dezember im Abschnitt „Vermietung von eigenem Wohnraum“ der Einkommensteuererklärung der Tochter)

    (2) Alle Rechnungen zu den Renovierungsarbeiten datieren in der ersten Jahreshälfte und übersteigen die Mieteinnahmen um ein Mehrfaches. Die Kosten sollen daher als Erhaltungsaufwendungen über 5 Jahre verteilt abgesetzt werden.

    ==> Müssen die Erhaltungsaufwendungen noch im Formular „Gesonderte und … (Est1B)“ für 2020 erfasst werden oder

    können sie stattdessen auch gleich (vollständig) in die Einkommensteuererklärung der Tochter (für 2020 und Folgejahre) aufgenommen werden?

    (3) Es ist geplant das Haus in 2021 (oder 2022) zu verkaufen.

    ==> Können die nicht abgesetzten Erhaltungsaufwendungen auch noch abgesetzt werden, wenn das Haus bereits verkauft ist?

    • Offizieller Beitrag

    (3) Es ist geplant das Haus in 2021 (oder 2022) zu verkaufen.

    Ihr solltet euch bei der Gesamtkonstellation an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden, da die Zeiten der Grundstücksgemeinschaft und des Alleineigentums der Tochter zwingend getrennt zu behandeln sind. Zudem sind ja evtl. bestimmte zeitliche Fristen bezüglich des Verkaufs zu beachten. Wir wissen hier ja noch nicht alles zu dem Steuerfall und dürfen auch gar nicht beraten.


    ==> Können die nicht abgesetzten Erhaltungsaufwendungen auch noch abgesetzt werden, wenn das Haus bereits verkauft ist?

    Verloren gehen Aufwendungen i.S. § 82b EStDV im Falle eines Hausverkaufs nicht.