Hallo Zusammen,
ich habe aktuell meine erste richtige EÜR fertig gemacht und habe ein paar Fragen und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Kurze Vorgeschichte:
2019 erste Abschlagsrechnung
2019 EÜR nur mit der Umsatzsteuer der Abschlagsrechnung über Elster
2020 Inbetriebnahme im Mai
2020 Umsatzsteuerrückerstattung vom FA für die komplette Rechnung (Abschläge 2019-2020)
Beim Vorauszahlungssoll 2020 bin ich etwas verwirrt. Einerseits würde ich die Frage "Sind 2020 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben worden?" mit "Ja" antworten, aber dann muss ich die Vorauszahlungen aus den Voranmeldungen angeben. Aber der Hinweis vom Programm irritiert:
ZitatBitte beachten Sie, dass es hier um die für das Jahr 2020 festgesetzten Beträge aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen geht - im Gegensatz zu den im Jahr 2020 über die Voranmeldungen gezahlten Beträge, die bei den Betriebsausgaben der Anlage EÜr zu erfassen sind.
Ich dachte jetzt, dass ich hier die monatliche UmSt angeben muss, aber der Hinweis deutet auf etwas anderes hin. Was ist mit diesem Feld gemeint? Weil...
Betriebseinnahmen
- Zahlungen vom Netzbetreiber (netto)
- Vereinnahmte Umsatzsteuer (basierend auf den Zahlungen vom Netzbetreiber)
Betriebsausgaben
- Vorsteuer aus Abschlagszahlungen (Rechnungen)
- Abgeführte Umsatzsteuer (durch die Voranmeldung)
Hoffe jemand kann den Knoten lösen...