Verständnisfrage zum Vorauszahlungssoll (PV-Anlage)

  • Hallo Zusammen,


    ich habe aktuell meine erste richtige EÜR fertig gemacht und habe ein paar Fragen und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Kurze Vorgeschichte:

    2019 erste Abschlagsrechnung

    2019 EÜR nur mit der Umsatzsteuer der Abschlagsrechnung über Elster

    2020 Inbetriebnahme im Mai

    2020 Umsatzsteuerrückerstattung vom FA für die komplette Rechnung (Abschläge 2019-2020)


    Beim Vorauszahlungssoll 2020 bin ich etwas verwirrt. Einerseits würde ich die Frage "Sind 2020 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben worden?" mit "Ja" antworten, aber dann muss ich die Vorauszahlungen aus den Voranmeldungen angeben. Aber der Hinweis vom Programm irritiert:


    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass es hier um die für das Jahr 2020 festgesetzten Beträge aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen geht - im Gegensatz zu den im Jahr 2020 über die Voranmeldungen gezahlten Beträge, die bei den Betriebsausgaben der Anlage EÜr zu erfassen sind.


    Ich dachte jetzt, dass ich hier die monatliche UmSt angeben muss, aber der Hinweis deutet auf etwas anderes hin. Was ist mit diesem Feld gemeint? Weil...


    Betriebseinnahmen

    • Zahlungen vom Netzbetreiber (netto)
    • Vereinnahmte Umsatzsteuer (basierend auf den Zahlungen vom Netzbetreiber)

    Betriebsausgaben

    • Vorsteuer aus Abschlagszahlungen (Rechnungen)
    • Abgeführte Umsatzsteuer (durch die Voranmeldung)

    Hoffe jemand kann den Knoten lösen...

  • ne0n

    Hat den Titel des Themas von „Verständnisfrage zum Vorauszahlungssoll“ zu „Verständnisfrage zum Vorauszahlungssoll (PV-Anlage)“ geändert.
  • Moin,


    der Hinweis besagt, dass alle *für* das Jahr betreffenden Zahlungen/Erstattungen dort erfasst werden sollen (also auch die für den Dezember oder das vierte Quartal), nicht die *im* Kalenderjahr geleisteten...


    Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden? :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Danke! Verstehe ich das dann richtig, dass ich hier die Steuern angebe die ich in 2019 und 2020 gezahlt habe und auch die Rückerstattungen?


    2019: MwSt von den Abschlagsrechnungen

    2020: MwSt von den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung

    2020: MwSt von den Einnahmen durch den Verkauf des Stroms

    2020: Steuerrückerstattung von der Rechnung (und den Abschlagszahlungen)


    1. Wäre das richtig, oder geht es nicht nur um die Steuer, sondern die kompletten Beträge?

    2. Wie unterscheidet sich der Eintrag zu den eigentlichen Betriebseinahmen und -ausgaben? Ist ja relativ identisch.

    3. Welche Zeile der EÜR wird damit ausgefüllt? Ich habe mal einen Betrag eingefügt, aber es hat sich nichts geändert.

    • Offizieller Beitrag

    Der Programmhinweis, den Du in Deinem Startpost zitiert hast, der sagt doch alles. Es gibt verschiedene Punkte zur Umsatzsteuer im Bereich der Gewinnermittlung für PV-Anlagen mit Programmunterstützung. Zum einen die Position zu USt-Zwecken, die nur und ausschließlich den Zweck hat, Dir die Abrechnung der USt-Erklärung richtig darzustellen. Und dann eben die gesonderten Positionen im Rahmen der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben, die eben nur und ausschließlich Auswirkung auf die EÜR und deren Ergebnis hat.


    Es wurde alles schon mal im Forum dargestellt, sogar mit bereinigten Screenshots. Also einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und sich das anschauen. Oder eben auch mal im Programm Zeile für Zeile vorgehen und kleinen Fragezeichen mit den verborgenen Programmhinweisen bzw. die rechtsseitigen Erläuterungen mit ggf. zusätzlichen Verlinkungen intensiv lesen.


    Und bei Fragen zur Programmbedienung empfiehlt es sich im Übrigen, mit bereinigten Screenshots zu arbeiten, damit jeder auch ohne Zusatzarbeit weiß, an welcher Stelle es hakt.

  • Hm... der Hinweis den ich zitiert habe sagt vielleicht alles aus, wenn man weiß worum es geht. Du sagst ja selber, dass das Thema hier häufiger behandelt wurde, also scheint es doch nicht so selbsterklärend zu sein. Die Erklärung, sei es über das Fragezeichen, oder rechts am Rand, helfen, wenn man die Thematik kennt. Mir helfen die Angaben leider nicht weiter. Ich persönlich fände ein Beispiel als Erläuterung viel aufschlussreicher, aber auch den Hinweis, um welche Zeile im Formular es geht.


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann werden an dieser Stelle keine Daten für die EÜR erfasst, sondern für die USt. Was genau angegeben wird, ist mir aber noch nicht ganz klar, aber ich suche mal weiter...

    • Offizieller Beitrag

    Ich persönlich fände ein Beispiel als Erläuterung viel aufschlussreicher, aber auch den Hinweis, um welche Zeile im Formular es geht.

    Mit wieviel Beispielen möchtest Du denn eine Software aufblähen? Es wird alles detailliert erläutert. Und im USt-Formular wird man die Zeile auch noch finden, in der es um das Vorauszahlungssoll geht, wenn man einmal in das Formular selber hineinschaut. Da sind nämlich alle Zeilen und Kennziffern genau bezeichnet.


    Sich ein bisschen vorab einen Überblick zu verschaffen macht ohnehin Sinn, wenn man sich zutraut, seine Steuerangelegenheiten komplett selber zu regeln. Das gilt um so mehr als da dann eben auch noch unternehmerische Einkünfte und entsprechende gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Auch wir potentielle Helfer müssen uns da immer wieder einen Überblick verschaffen.

  • Man muss es nicht aufblähen, dass meine ich nicht. Wenn mir das Programm aber sagt, dass wir gerade die EÜR erfassen und an einer Stelle dann Daten für die USt erfasst werden, was nirgends beschrieben ist, dann verwirrst sowas. So ein Hinweis würde ja reichen: Neben der EÜR wird eine Umsatzsteuererklärung (USt) an das Finanzamt übermittelt. An dieser Stelle werden die Vorsteuerbeträge für die USt (Zeile 122) erfasst.


    So ein Hinweis schafft Klarheit und ich kann auch mit den Informationen weitersuchen, denn im Netz finde ich auch Beispiele zur Zeile 122 aus der USt.


    Ich bin mir z.B. immer noch nicht 100% sicher, ob meine Annahme richtig ist und hier die Daten für die USt, speziell die Zeile 122 erfasst werden.