Hallo zusammen,
ich habe im Forum leider keinen passenden Eintrag gefunden, daher stelle eröffne ich mal ein neues Thema.
Worum es geht. Für meine beiden Kinder wurden in den Jahren 2015 - 2018 viel zu hohe Elternbeiträge durch die Stadt veranschlagt. Nachdem das bekannt wurde, sind in 2018 die Beiträge zunächst auf das korrekte Maß reduziert worden. In 2020 wurden dann sowohl durch den privaten Träger als auch die Stadt jeweils ein mittlerer 4-stelliger Betrag zurückgezahlt.
Bei meiner Einkommensteuererklärung in 2020 habe ich nun das Problem, das ich in dem Jahr keine Betreuungskosten mehr gezahlt habe, allerdings knapp 10.000€ als Rückzahlung angeben muss. Wo sind diese quasi einmaligen zusätzlichen Einkünfte anzugeben? Wenn ich in WISO bei den Betreuungskosten nur Erstattungen aber keine Aufwendungen eintrage, dann erfolgt durch die Software schlichtweg kein Ansatz von Betreuungskosten. Das kann ja aber so auch nicht richtig sein.
Beste Grüße
Peter