Rückzahlung Betreuungskosten angeben

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Forum leider keinen passenden Eintrag gefunden, daher stelle eröffne ich mal ein neues Thema.


    Worum es geht. Für meine beiden Kinder wurden in den Jahren 2015 - 2018 viel zu hohe Elternbeiträge durch die Stadt veranschlagt. Nachdem das bekannt wurde, sind in 2018 die Beiträge zunächst auf das korrekte Maß reduziert worden. In 2020 wurden dann sowohl durch den privaten Träger als auch die Stadt jeweils ein mittlerer 4-stelliger Betrag zurückgezahlt.

    Bei meiner Einkommensteuererklärung in 2020 habe ich nun das Problem, das ich in dem Jahr keine Betreuungskosten mehr gezahlt habe, allerdings knapp 10.000€ als Rückzahlung angeben muss. Wo sind diese quasi einmaligen zusätzlichen Einkünfte anzugeben? Wenn ich in WISO bei den Betreuungskosten nur Erstattungen aber keine Aufwendungen eintrage, dann erfolgt durch die Software schlichtweg kein Ansatz von Betreuungskosten. Das kann ja aber so auch nicht richtig sein.


    Beste Grüße

    Peter

  • Hallo Peter, ich hatte das gleiche Problem, auch wenn es in meinem Fall um einen deutlich kleinen Erstattungsbetrag ging (Erstattung einer Anzahlung für eine Ferienfreizeit, die dann Corona zum Opfer fiel). Negative Aufwendungen für Kinderbetreuung werden vom WISO Steuersparbuch 2021 nicht akzeptiert. "Zum Glück" hatte ich dann noch positive Aufwendungen in den letzten Dezembertagen, so dass ich bei den Aufwendungen insgesamt auf +\- Null kam und meine EStE korrekt abgeben konnte. Ich würde sagen, das ist ein Fall für ein Ticket an den Support? Oder notfalls ein erläuterndes Schreiben ans FA, um den korrekten Sachverhalt mitzuteilen.

  • Hier sollte ein Telefonat mit dem Finanzamt erfolgen, denn strenggenommen müssen die Jahre 2015 bis 2018 korrigiert werden (nachträglich bekannt gewordene Tatsachen, spätere Erstattungen müssen im Ausgabejahr verrechnet werden).

  • Hallo ihr beiden,


    entschuldigt die späte Reaktion. Ich dachte ich bekomme eine Benachrichtigung wenn auf meinen Post eine Antwort kommt. ^^

    Dann werde ich wohl mal beim Finanzamt anrufen, und nachfragen wie ich mit dem Fall umgehen soll. Vielen Dank euch beiden erstmal.

    Dummerweise wurden die Steuererklärungen in den Jahren vom Lohnsteuerhilfeverein erstellt, dessen Leistungen ich nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

    Na mal sehen was die Damen und Herren vom Finanzamt sagen.

  • Nochmal als Abschluss, falls jemand mal auf eine ähnliche Situation stößt.

    In einem Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin beim Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass diese Einkünfte in der Anlage SO unter dem Punkt Leistungen eingetragen werden sollen.

    In WISO entspricht das dem Punkt "Andere Einnahmen" > "Leistungen".


    Selbstverständlich werden die entsprechenden vorherigen Steuerjahre zur Prüfung nochmal herangezogen.