Einfamilienhaus - Zimmer inklusive Bad vermietet - lineare Abschreibung

  • Hallo, liebe Forumsmitglieder.


    Ich habe nach der Scheidung (2013) das gemeinsame Haus übernommen, welches wir als Ehepaar 1999 zusammen erworben hatten.

    Ab Juli 2020 habe ich ein Zimmer (mit separatem Bad) vermietet (an eine gute Freundin von mir, sonst hätte ich mich darauf auch nicht eingelassen). Der Mietvertrag beinhaltet die Mitbenutzung der Küche, des Garten, des Kellers und der Garage.

    Die Miete wurde als Pauschalmiete vereinbart, beinhaltet also schon die Nebenkosten.

    Die Software Wiso Steuer (Web Version) zeigt mir nur die Option Netto-Miete und separate Nebenkosten an, muss ich jetzt die Pauschalmiete als Netto angeben?

    Des Weiteren schlägt mir die Software eine Abschreibung vor, doch weiß ich nicht wie ich die Kaufsumme des Wohnhauses ohne Grundstück bestimmen kann. Wohnfläche sind ca 130qm und gesamte Grundstücksfläche 230qm.


    Es tut mir leid wenn ich mich ungeschickt anstelle, und vielleicht habt ihr ja Nachsicht mit mir.

    • Offizieller Beitrag

    Die Miete wurde als Pauschalmiete vereinbart, beinhaltet also schon die Nebenkosten.

    Dann viel Spaß bei der Steuererklärung. ;)


    Zumal:

    an eine gute Freundin von mir


    Die Software Wiso Steuer (Web Version) zeigt mir nur die Option Netto-Miete und separate Nebenkosten an, ... .

    Was ja grundsätzlich auch richtig ist.


    Des Weiteren schlägt mir die Software eine Abschreibung vor, doch weiß ich nicht wie ich die Kaufsumme des Wohnhauses ohne Grundstück bestimmen kann. Wohnfläche sind ca 130qm und gesamte Grundstücksfläche 230qm.

    So wie jeder Vermieter die auf den Gebäudeanteil entfallenden Anschaffungs-/Herstellungskosten einschließlich etwaiger Erwerbsnebenkosten zu ermitteln hat. Da musst Du schon durch. Ohne detaillierte Berechnung und Nachweis keine AfA.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Ja, den "Spass" habe ich gerade. Ich habe die Pauschalmiete jetzt als Nettomiete eingetragen, und die im gesamten gezahlten Nebenkosten rechnet die Software auf die qm um. Ist dies soweit korrekt?
    Mit der Abschreibung komme ich aktuell nicht weiter.

    Ich habe ein Gutachten, welches bei der Scheidung erstellt wurde, in diesem wird ein Wert für den Gebäudewert, ein Sachwert der Außenanlagen und ein Bodenwert angegeben. Gutachten ist von 2013.

    Der entstehende Gesamtwert wird dann aber mit einem Sachwertfaktor multipliziert, um den Marktwert zu bestimmen.

  • Dann hast du doch einen Gebäudewert, wobei bei der Sonderfall ist, dass die Hälfte dir ja seit Kauf schon gehört hat und dieser Wert per Kaufdatum bestimmt werden muss!

    Guter Rat: investiere das Geld und gehe zu einem Steuerberater. Die Angelegenheit ist knifflig und die Berechnung muss für die beiden "Hälften" getrennt erfolgen. Das ist ohne Kenntnisse kaum machbar. Kostet dich einmalig etwas Geld - richtig. Aber du hast für die Zukunft die Basis, die du benötigst.