Stromladekosten pauschal abrechnen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin nebenberuflicher Kleinunternehmer und habe mir ein E-Auto geleast. Dieses lade ich in meiner privaten Garage mit privater Wallbox.

    Die Wallbox hat kein geeichnten Zähler deshalb würde ich die Ladekosten gerne pauschal abrechnen. Dort könnte ich doch pauschal 70€ monatlich ansetzen? Wie muss ich diese 70€ umsatzsteuerlich behandeln?

    Oder sollte ich den Verbrauch besser anhand der km ermitteln?

  • Guten Morgen,

    das mit den Stromkosten habe ich nun gelöst. Ich nehme den ungeeichten Zählerstand der Wallbox und rechne diesen ohne Ust. ab.


    Nun noch eine Frage zur Privaten Nutzung des PKW.

    Die Privatnutzung ohne Ust habe ich auf 8924S/1880H mit einer Freien Buchung im Wiso Steuersparbuch EÜR gebucht.

    Die Ust. habe ich mit einer Freien Buchung auf 1880S/1776H gebucht.

    Dies mindert aber meinen Gewinn? Sollte doch eigenlich meinen Gewinn steigern?

    Auch wirkt sich die Buchung nicht auf die Ust.-Voranmeldung aus? Dort müsste doch diese auch abgeführt werden?


    Quelle Buchung Haufe

  • Nun, die freie Buchung ist seitenverkehrt! Umsätze (= Ertrag) bucht man allgemein im Haben und nicht im Soll

  • Umdrehen ist schon einmal richtig - aber: die Umsatzteuer wird nicht gesondert gebucht, sondern über die Angabe des Steuersatzes beim Umsatzkonto! Da ist eine Automatik, die dann auch dafür sorgt, dass die Steuer in der UStVA und UStE erscheint. Diese wird nämlich nicht aus den Konten übernommen, sondern anhand der Bemessungsgrundage errechnet.

  • Umdrehen ist schon einmal richtig - aber: die Umsatzteuer wird nicht gesondert gebucht, sondern über die Angabe des Steuersatzes beim Umsatzkonto! Da ist eine Automatik, die dann auch dafür sorgt, dass die Steuer in der UStVA und UStE erscheint. Diese wird nämlich nicht aus den Konten übernommen, sondern anhand der Bemessungsgrundage errechnet.

    Und wie ist das wenn ich ein E-Auto mit 0.25% ohne Ust. gebucht habe? Dann müsste ich ja die Eigennutzung nochmal als "Gewinn" buchen mit 1%? (80% der Summe für Ust. relevant)?

  • Dann hast du falsch gebucht? Die Aufteilung der Pkw-Kosten ist - wenn nicht anhand der tatsächlichen Kosten und damit der tatsächlich in Anspruch genommenen Vorsteuern gebucht wird, immer pauschal 80% mit USt und 20 ohne USt zu buchen. Dafür gibt es zwei Konten, eines für die Umsätze mit USt und eines für die Umsätze ohne USt. Damit wird die USt richtig ausgewiesen! Es würde sonst keinen Sinn ergeben, unterschiedlichen Konten für die unterschiedlichen Steuersätze zu wählen.


    Du solltest dich vielleicht einmal etwas mit den Hinweisen in der steuerlichen Hilfe vertraut machen - es fehlt an Basiskenntnissen, die aber bei einem selbständig Tätigen erwartet werden, wenn er seine Buchhaltung allein macht. Sonst hat er (Urteil des BFH) fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.