Exterritorialer Arbeitgeber (Botschaft): Wo Lohnsteuer/Sozialversicherungsbeiträge eingeben?

  • Hallo an alle,


    meine Frau ist als Ortskraft bei einer ausländischen Botschaft (Nicht-EU) angestellt. Die Botschaft führt für sie keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge ab, sondern überweist ihr das alles auf ihr Konto und sie leitet dann alles weiter. Konkret überweist sie an das Finanzamt eine Steuervorauszahlung vierteljährlich und die Sozialversicherungsbeiträge allesamt an die Krankenkasse.


    Da sie dementsprechend keine Lohnsteuerjahresbescheinigung bekommt (lediglich eine Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt über den erhaltenen Bruttoarbeitslohn), frage ich mich, wo ich ihre vorausgezahle Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge eingeben muss?


    Vielen Dank

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Da sie dementsprechend keine Lohnsteuerjahresbescheinigung bekommt (lediglich eine Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt über den erhaltenen Bruttoarbeitslohn),

    Der Arbeitslohn gehört in die Zeile 21 der Anlage N 2020 unter "steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde".


    rage ich mich, wo ich ihre vorausgezahle Lohnsteuer

    Lohnsteuer wurde ja gerade nicht einbehalten. Sie wird sicherlich Vorauszahlungen zur Einkommensteuer gezahlt haben, die vom FA dann bei der Steuerabrechnung entsprechend an-/abgerechnet werden. Du trägst sie im Programm entsprechend unter den Vorauszahlungen zur einkommensteuer ein, damit Dein Programm auch richtig rechnen kann.


    sowie die Sozialversicherungsbeiträge eingeben muss?

    Alles unter Selbstzahler, natürlich auch etwaige steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers.

  • Moin,


    ich hab nochmal eine Frage, wo bzw. wie ich im Programm die Sozialversicherungsbeiträge eingebe. Hier bin ich im Bereich "Weitere Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen" (Selbstzahler):



    Jetzt würde ich sozusagen die gezahlten Beiträge meiner Frau in den Punkt oben "Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen" eintragen. Frage: Muss da die komplette Summe der gezahlten Beiträge rein (also AN und AG Anteil, die sie beide selbst an die KK überweist)? Oder nur ihr Anteil und der AG Anteil kommt unten bei "Zuschüsse zu Krankenversicherungen" rein?


    Außerdem fehlen mir hier die Punkte Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, welches sie auch beides (AN und AG-Anteil) selbst an die KK zahlt. Oder kommt das einfach alles kumuliert dann bei dem Punkt ganz unten rein und wird nicht weiter unterschieden?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    vielleicht hat noch jemand einen Tipp für mich?

    Einfach mal die kleinen vorstehenden erläuternden Fragezeichen anklicken oder aber auch die rechtsseitigen Erläuterungen lesen. ;)


    Und das eben in den anderen Eingabemasken zu den weiteren Kosten und Zuschüssen entsprechend. Und eben immer Zeile für Zeile vorgehen.

  • Hallo,


    habe ich natürlich gemacht, es aber nicht ausreichend verstanden, sonst hätte ich nicht nachgefragt.


    Für mein Verständnis splitte ich das also auf. Oben kommen die Beiträge meiner Frau rein und unten der entsprechend hälftige Beitrag des Arbeitgebers (das sind dann quasi die "Zuschüsse" auch wenn meine Frau sie überwiesen hat?)?


    Und bzgl Rentenversicherung habe ich nochmal geschaut. Kommt das dann hin bei "Weitere Rentenversicherungen" -> "Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen von Nichtarbeitnehmern"? Oder wo kommt das hin? Finde leider kein Feld zur Rentenversicherung für Selbstzahler.


    Und für die Arbeitslosenversicherung finde ich leider auch nichts.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Für mein Verständnis splitte ich das also auf. Oben kommen die Beiträge meiner Frau rein und unten der entsprechend hälftige Beitrag des Arbeitgebers (das sind dann quasi die "Zuschüsse" auch wenn meine Frau sie überwiesen hat?)?

    Dann solltest Du Dir einmal das Ergebnis einer daraus durchgeführten Plus-Minus-Rechnung anschauen. ;)

  • Moin, ich habe exakt das gleiche Thema. Bei uns meldet die Krankenkasse nun automatisiert die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Kranken- und Pflegeversicherung in die von dir benannten Felder. Bzgl. Renten- und AV-Versicherung bin ich mir jetzt auch unsicher, wie ich es mache (denke sowohl AN als auch AG Beiträge hier: weitere Rentenversicherungen - gesetzliche Rentenversicherungen - Nichtarbeitnehmer) . Wie hast du es schlussendlich gemacht? Danke für deine Unterstützung. Gruß

  • Genau das Gleiche würde mich auch brennende interessieren! Bei mir hat die TK die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge automatisch übermittelt und zwar sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Allerdings ist die Summe der Versicherungen und Altersvorsorge im Blatt "Sonderausgaben" höher als die Summe, die in der Übersicht der Nachzahlung/Erstattung rechts oben (Steuertacho) für diesen Posten erscheint, wenn man das ausklappt.Verstehe ich auch nicht, da die Summe rechts auch nicht die Summe von den reinen Arbeitnehmeranteilen ist. Verstehe, wer will, ich tu es leider nicht.


    Langer Rede, kurzer Sinn, wenn ihr eine Lösung findet für das Problem freue ich mich sehr :)

  • Moin,


    so also ich habe das jetzt mal bei mir eingetragen, ohne genau zu wissen, ob es wirklich stimmt:


    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung habe ich wie oben im Bild - kumuliert sowohl den AN als auch den AG Anteil - eingetragen jeweils unter "Nichtarbeitnehmer und AN die Selbstzahler sind" -> "Beiträge zur gesetzlichen Krankenversucherung" / "Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung".


    Die Rentenbeiträge habe ich kumuliert AG und AN Anteil eingetragen unter "weitere Rentenversicherungen - gesetzliche Rentenversicherungen - Nichtarbeitnehmer". Auch hier bin ich mir nicht sicher, ob ich nicht doch nur den AN Anteil eintragen muss.


    Arbeitslosenversicherung habe ich auch noch nicht gefunden...


    Ich rufe morgen mal mein Finanzamt an und frage, ob das so richtig ist :)


    Schönen Sonntag!

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich also doch die AN und AG Anteile trennen und die AN Anteile kommen oben rein und die AG Anteile unter Zuschüsse?

    Du schaust Dir aber schon an, was man extra unterschiedlich markiert, oder?

  • Muss ich also doch die AN und AG Anteile trennen und die AN Anteile kommen oben rein und die AG Anteile unter Zuschüsse?

    Du schaust Dir aber schon an, was man extra unterschiedlich markiert, oder?

    Sicher. Ich verstehe es nur nicht, wie ich oben bereits schrieb. Du scheinst die Antworten ja zu kennen, also wäre ich Dir für eine klare Aussage sehr verbunden... (und die anderen hier sicher auch).