Exterritorialer Arbeitgeber (Botschaft): Wo Lohnsteuer/Sozialversicherungsbeiträge eingeben?

  • Moin,


    die Dame vom Finanzamt hat gesagt, dass sowohl AN als auch AG Anteile der Kranken- bzw. Pflegeversicherung kumuliert in die Zeilen 16 bzw. 18 kommen. Die Rentenversicherung kommt kumuliert AG und AN Anteil in Zeile 6 und die Arbeitslosenversicherung ebenso AN und AG Anteil kumuliert in Zeile 46.


    Kranken- und Pflegeversicherung findet man bei WISO unter Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ->

    "Nichtarbeitnehmer und AN die Selbstzahler sind" -> "Beiträge zur gesetzlichen Krankenversucherung" / "Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung".


    Rentenversicherung bei "weitere Rentenversicherungen -> gesetzliche Rentenversicherungen -> "Nichtarbeitnehmer".


    Arbeitslosenversicherung bei "Freiwillige Arbeitslosenversicherung".


    Viele Grüße

  • Genau das Gleiche würde mich auch brennende interessieren! Bei mir hat die TK die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge automatisch übermittelt und zwar sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Allerdings ist die Summe der Versicherungen und Altersvorsorge im Blatt "Sonderausgaben" höher als die Summe, die in der Übersicht der Nachzahlung/Erstattung rechts oben (Steuertacho) für diesen Posten erscheint, wenn man das ausklappt.Verstehe ich auch nicht, da die Summe rechts auch nicht die Summe von den reinen Arbeitnehmeranteilen ist. Verstehe, wer will, ich tu es leider nicht.


    Langer Rede, kurzer Sinn, wenn ihr eine Lösung findet für das Problem freue ich mich sehr :)

    Wieso gehst du davon aus, dass dir die Beiträge eins zu eins erstattet werden? Sie mindern die Bemessungsgrundlage, darauf deinen Grenzsteuersatz gerechnet ergibt die Steuerminderung.

    • Offizieller Beitrag

    die Dame vom Finanzamt hat gesagt, dass sowohl AN als auch AG Anteile der Kranken- bzw. Pflegeversicherung kumuliert in die Zeilen 16 bzw. 18 kommen. Die Rentenversicherung kommt kumuliert AG und AN Anteil in Zeile 6 und die Arbeitslosenversicherung ebenso AN und AG Anteil kumuliert in Zeile 46.


    Kranken- und Pflegeversicherung findet man bei WISO unter Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ->

    "Nichtarbeitnehmer und AN die Selbstzahler sind" -> "Beiträge zur gesetzlichen Krankenversucherung" / "Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung".

    Dann habt Ihr bei dem Gespräch hoffentlich nicht die bei diesem Sachverhalt ebenfalls zu befüllende Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand vergessen, weshalb ich ja nun mehrmals auf die entsprechende Eingabestelle in der Software verwiesen habe.

  • die Dame vom Finanzamt hat gesagt, dass sowohl AN als auch AG Anteile der Kranken- bzw. Pflegeversicherung kumuliert in die Zeilen 16 bzw. 18 kommen. Die Rentenversicherung kommt kumuliert AG und AN Anteil in Zeile 6 und die Arbeitslosenversicherung ebenso AN und AG Anteil kumuliert in Zeile 46.


    Kranken- und Pflegeversicherung findet man bei WISO unter Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ->

    "Nichtarbeitnehmer und AN die Selbstzahler sind" -> "Beiträge zur gesetzlichen Krankenversucherung" / "Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung".

    Dann habt Ihr bei dem Gespräch hoffentlich nicht die bei diesem Sachverhalt ebenfalls zu befüllende Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand vergessen, weshalb ich ja nun mehrmals auf die entsprechende Eingabestelle in der Software verwiesen habe.

    Wie ich Dich wiederum mehrmals daraufhin wies, dass ich Deine kryptischen Nachrichten nicht verstehe und um eine klarere Aussage bitte. Mir hat die Dame nicht gesagt, dass in Zeile 21 etwas reinkommt...

    • Offizieller Beitrag

    die Dame vom Finanzamt hat gesagt, dass sowohl AN als auch AG Anteile der Kranken- bzw. Pflegeversicherung kumuliert in die Zeilen 16 bzw. 18 kommen. Die Rentenversicherung kommt kumuliert AG und AN Anteil in Zeile 6 und die Arbeitslosenversicherung ebenso AN und AG Anteil kumuliert in Zeile 46.


    Kranken- und Pflegeversicherung findet man bei WISO unter Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ->

    "Nichtarbeitnehmer und AN die Selbstzahler sind" -> "Beiträge zur gesetzlichen Krankenversucherung" / "Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung".

    Dann habt Ihr bei dem Gespräch hoffentlich nicht die bei diesem Sachverhalt ebenfalls zu befüllende Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand vergessen, weshalb ich ja nun mehrmals auf die entsprechende Eingabestelle in der Software verwiesen habe.

    Wie ich Dich wiederum mehrmals daraufhin wies, dass ich Deine kryptischen Nachrichten nicht verstehe und um eine klarere Aussage bitte. Mir hat die Dame nicht gesagt, dass in Zeile 21 etwas reinkommt...

    Ich weiß nun wirklich nicht, was an den Markierungen und den Erläuterungen kryptisch sein soll. Und eindeutig beschrieben sind diese zudem. Und Lesen muss nun einmal jeder selber. Und die ebenfalls schon genannte Programmhilfe ist diesbezüglich auch eindeutig.

  • Dann habt Ihr bei dem Gespräch hoffentlich nicht die bei diesem Sachverhalt ebenfalls zu befüllende Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand vergessen, weshalb ich ja nun mehrmals auf die entsprechende Eingabestelle in der Software verwiesen habe.

    Wie ich Dich wiederum mehrmals daraufhin wies, dass ich Deine kryptischen Nachrichten nicht verstehe und um eine klarere Aussage bitte. Mir hat die Dame nicht gesagt, dass in Zeile 21 etwas reinkommt...

    Ich weiß nun wirklich nicht, was an den Markierungen und den Erläuterungen kryptisch sein soll. Und eindeutig beschrieben sind diese zudem. Und Lesen muss nun einmal jeder selber. Und die ebenfalls schon genannte Programmhilfe ist diesbezüglich auch eindeutig.

    Wenn ich Dich frage, ob es so oder so eingetragen werden muss und Du nur antwortest "mach eine plus minus Rechnung und Du wirst schon sehen", ist das wohl kaum eine klare Aussage. Zumal wenn ich Dir schreibe, dass mir diese nicht weiterhilft. Stattdessen hättest Du auch einfach schreiben können, dass oben der kumulierte Beitrag reinkommt und in Zeile 21 nur der AG Beitrag (?). Hast Du aber nicht. Warum nicht? Hättest Du Dir und mir jede Menge geschreibe sparen können.

  • Hallo Fischi und Co,


    nun habe ich auch noch einmal bei meinem Finanzamt angerufen und gefragt und explizit auch auf die Zeile 21 hingewiesen. Ich habe die gleiche Anweisung wie Fischi bekommen, nur die Gesamtbeiträge (AG + AN-Anteile) in die entsprechenden Zeilen einzutragen und das war es. Bei mir konnte ich die Beiträge für KV und PV von der Krankenkasse als Beleg abrufen und die Summen wurden entsprechend die die Zeile 16, 17 und 18 übernommen. RV und AV trage ich nun per Hand noch ein. So ganz sicher war sich die Dame allerdings nicht und meinte, dass das Finanzamt ja die Daten von meiner Krankenkasse übermittelt bekommen hat und das alles prüft und sich bei Bedarf nochmal meldet. Ich werde es jetzt mal so einreichen und schauen, was passiert und gebe dann hier gerne nochmal Rückmeldung.


    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir konnte ich die Beiträge für KV und PV von der Krankenkasse als Beleg abrufen und die Summen wurden entsprechend die die Zeile 16, 17 und 18 übernommen.

    Ja, weil Ihr "Selbstzahler" seid und die Krankenkasse/Versicherung nichts von den, ggf. als steuerfrei behandelten, AG-Zuschüssen weiß. Und genau deshalb seid Ihr verpflichtet etwaige steuerfrei gezahlte AG-Zuschüsse, die dieser aufgrund gesetzlicher Verpflichtung leistet, eigenständig zu erklären. Es erfolgt insoweit kein elektronischer Datenaustausch! Aber da gehen irgendwann Kontrollmitteilungen auf den Weg Und dann kommt die Überraschung.


    Ich werde es jetzt mal so einreichen und schauen, was passiert und gebe dann hier gerne nochmal Rückmeldung.

    Dann hast Du im Zweifel eine versuchte oder eine vollendete Steuerverkürzung. Und das FA kann im Falle einer durchaus nicht seltenen Kontrollmitteilung rückwirkend alle betreffenden Jahre berichtigen mit entsprechenden weiteren unangenehmen Konsequenzen.


    Schaut Euch Eure Lohnabrechnungen und die Bescheinigung des AG an, welche Beträge der AG ausgezahlt hat und welche Beträge er dann letztlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn bezeichnet hat. Dann ist doch wieder ganz schnell klar, ob und ggf. in welcher Höhe er steuerfreie Zuschüsse zu den genannten Versicherungen gezahlt hat.


    Ihr versichert mit Abgabe der Erklärung die Richtigkeit der von Euch in der Erklärung getätigten Angaben!

  • Zitat

    Schaut Euch Eure Lohnabrechnungen und die Bescheinigung des AG an, welche Beträge der AG ausgezahlt hat und welche Beträge er dann letztlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn bezeichnet hat. Dann ist doch wieder ganz schnell klar, ob und ggf. in welcher Höhe er steuerfreie Zuschüsse zu den genannten Versicherungen gezahlt hat.


    Das ist ja genau die Herausforderung bei unseren Fällen, dass es eben keine "normalen deutschen" Lohnabrechnungen und Bescheinigungen des AGs gibt. Ich habe nur monatliche Lohnzettel, auf denen mein Bruttolohn ohne jegliche Sozialversicherungsabzüge steht. Diesen habe ich der Krankenkasse mitgeteilt und die haben dann entsprechend meine Beiträge berechnet (AG+AN-Anteile). Diese habe ich komplett an die Krankenkasse bezahlt und sie sind auch aus einer Jahresübersicht der Krankenkasse ersichtlich. Diese sollte ich auf Nachfrage aber nicht beim Finanzamt einreichen, da die Daten ja vollständig übermittelt seien. Ich habe auf meinen Sachverhalt auch im Begleitschreiben hingewiesen.


    Daher finde ich Deinen Hinweis auf versuchte Steuerverkürzung an dieser Stelle ehrlich gesagt etwas unangebracht. Im übrigen stimme ich Fischi auch dazu, dass ich Deine vorherigen Kommentare nicht eindeutig und ziemlich überheblich finde, schade, dass das in solchen Foren offenbar leider Usus ist. Es gibt nunmal Leute wie uns, die sich mit komplizierten steuerlichen Sachverhalten nicht so gut auskennen und daher genau in solchen Foren erstmal Hilfe suchen. Und ja, man könnte natürlich auch einen Steuerberate engagieren - das habe ich im Vorfeld meiner Beschäftigung für den AG im Ausland getan und war äußerst enttäuscht von deren Expertise - hat viel Geld gekostet und mich nicht wirklich weitergebracht, da waren alle Mitarbeiter der Krankenkasse und Steuerämter deutlich hilfreicher!


    So, das war mein Sermon hierzu und damit belasse ich es dann auch dabei, alles weitere kläre ich direkt mit dem Finanzamt, sollte das nötig sein.


    Schönen Tag allerseits!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja genau die Herausforderung bei unseren Fällen, dass es eben keine "normalen deutschen" Lohnabrechnungen und Bescheinigungen des AGs gibt.

    Schaut Euch Eure Lohnabrechnungen und die Bescheinigung des AG an, welche Beträge der AG ausgezahlt hat und welche Beträge er dann letztlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn bezeichnet hat. Dann ist doch wieder ganz schnell klar, ob und ggf. in welcher Höhe er steuerfreie Zuschüsse zu den genannten Versicherungen gezahlt hat.

    Denn:

    Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt über den erhaltenen Bruttoarbeitslohn

    Welche Beträge der AG ausgezahlt hat und welche Beträge er dann letztlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn bezeichnet hat.


    Und es läuft eben auch nicht bei jedem exterritorialen AG alles gleich ab. Es ist wie immer auf den Einzelfall abzustellen und deshalb kann das auch nur jeder selber prüfen.


    Und genau deshalb kann man auch nur auf die entsprechenden Stellen hinweisen., auch wenn es dem einen oder dem anderen als nicht ausreichend erscheint. Eben Hilfe zur Selbsthilfe durch das Forum.


    Daher finde ich Deinen Hinweis auf versuchte Steuerverkürzung an dieser Stelle ehrlich gesagt etwas unangebracht.

    Ich fände es fahrlässig, auch wegen etwaiger unbedarfter Mitleser mit ähnlicher Problematik jetzt oder später, nicht auf derartige Konsequenzen hinzuweisen. In dem Formular Vorsorgeaufwendungen und entsprechend auch in der Eingabemaske der Steuerprogramme wird ausdrücklich danach gefragt.


    Und ja, man könnte natürlich auch einen Steuerberate engagieren - das habe ich im Vorfeld meiner Beschäftigung für den AG im Ausland getan und war äußerst enttäuscht von deren Expertise - hat viel Geld gekostet und mich nicht wirklich weitergebracht, da waren alle Mitarbeiter der Krankenkasse und Steuerämter deutlich hilfreicher!

    Der Steuerberater bzw. die Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind aber die einzigen Personen, die steuerlich beraten dürfen. Und die tragen dann auch die Verantwortung für Ihre Arbeit (Haftung). Wobei das Ergebnis, aus den verschiedensten Gründen, aber nicht jedem Auftraggeber gefallen muss. Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung und erst recht die Mitarbeiter der Krankenkassen dürfen keinerlei steuerliche Beratung leisten. Der Mitarbeiter des FA darf insoweit auf konkrete Fragen konkret antworten, mehr aber auch nicht.

  • Hallo,


    ich habe jetzt nochmal mit dem Finanzamt telefoniert und mir alles nochmal genau angeschaut. In der Bescheinigung meiner Frau zur Vorlage beim Finanzamt über den Bruttoarbeitslohn steht ein passus:


    "Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden zusätzlich zum oben bescheinigten Bruttoeinkommen - zur Weiterleitung an den Sozialversicherungsträger - an den Mitarbeiter ausgezahlt. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind demnach im oben bescheinigten Betrag nicht enthalten."


    Der Mann vom Finanzamt sagte mir, dass bedeutet, die AG-Anteile hat sie als steuerfreien Zuschuss erhalten und diese müssten entsprechend in Zeile 21 (für Kranken- und Pflegeversicherung) sowie Zeile 7 (für Rentenversicherung) eingetragen werden.


    Frage: Eine ähnliche Zeile finde ich zur Arbeitslosenversicherung nicht. Dort steht lediglich über Zeile 46: "Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge:)". Bedeutet das, dass ich (anders als bei den Angaben oben) bei der Arbeitslosenversicherung von vorneherein nur den AN-Anteil angebe (und nicht AG- und AN-Anteile kumuliert und dann in einer Extrazeile nur den AG-Anteil). Hier also quasi ein Schritt wie oben ausgespart wird?


    PS: Anders als bei Dir, pandaniela, steht auf dem Lohnzettel meiner Frau allerdings tatsächlich nicht nur der Bruttolohn, sondern auch noch mal aufgeschlüsselt die Sozialversicherungsbeiträge, die sie ausgezahlt bekommt (nur der AG-Anteil).


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hallo,


    nach nochmaliger Rücksprache mit dem Finanzamt hat mir die Dame bestätigt, dass es für die Arbeitslosenversicherung kein Feld "Zuschuss" gibt, sondern wie oben beschrieben hier nur der AN-Anteil angegeben wird.


    Viele Grüße

  • Hallo ihr Lieben,


    ich möchte mich gerne mal hier einklinken und mich eben kurz vorstellen.


    Ich bin Heinrich Arnholdt, 32 Jahre jung und arbeite aktiv im Beitrags- und Versicherungsbereich in einer Krankenkasse. Aus Erfahrung weiß ich, wie kompliziert und umständig die Abwicklung von Sozialversicherungsabgaben nach deutschem Recht für Sie als Mitarbeiter/innen einer Botschaft sein können. Das Erstellen von Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweisen und die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages scheinen dann unüberwindbare Aufgaben zu sein.


    Daher möchte ich Ihnen gerne hier meine Expertise anbieten und Ihnen helfen, diese Aufgaben zu bewältigen. Schreiben Sie mir doch bitte gerne, wo genau Sie noch Hilfe benötigen.


    Ich würde mich freuen, wenn ich irgendwie unterstützen kann. :)


    Viele herzliche Grüße


    Heinrich Arnholdt.