PV Speicher Förderung in Umsatzsteuervorerklärung?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu der Förderung meines Stromspeichers. Die PV Anlage & Speicher sind seit Nov. 2020 in Betrieb.

    Im März habe ich nun die Sächsische Förderung in Höhe von 2500Euro erhalten.


    Muss ich diese in der Umsatzsteuervoranmeldung als "Einnahmen mit dem Steuersatz 19%" angeben?

    Oder reicht es diese Förderung als "negativen Zugang" zu buchen?

  • Muss ich diese in der Umsatzsteuervoranmeldung als "Einnahmen mit dem Steuersatz 19%" angeben?

    dann würde ich einmal bei der Geldgebende Stelle anrufen und nachfragen ob der Zuschuss als echter Zuschuss zu sehen ist und damit nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

    Wird er, wenn Du der Kleinunternehmerregelung §19 unterliegst, sowieso nicht.