Sollte man Werbungskosten der Vollständigkeit halber angeben, auch wenn man unter den 1000 Euro bleibt?

  • Hallo,


    kann ich mir eigentlich die Arbeit sparen, die Entfernungspauschale etc. einzutragen, wenn ich eh schon weiß. dass ich unterhalb der 1000 Euro Grenze bleibe?


    Oder hat eine Steuererklärung auch den Anspruch der Vollständigkeit und somit sollten alle Ausgaben aufgelistet werden (auch wenn es für die Steuerlast keine Rolle spielt)?


    Ich könnte mir nur vorstellen, dass es etwas komisch ist, wenn ich dann im Folgejahr (bei gleichem Job) die Entfernungspauschale wieder angebe, weil ich dem Folgejahr eventuell noch andere Ausgaben hatte und dann über die 1000 Euro komme...

  • Ich meine mich zu erinnern, das man das in diesem Fall in WISO weiterpflegen kann, in den Abgabeunterlagen für das FA dann nichts ausgewiesen wird zu den tatsächlichen Ausgaben wenn man die 1000€ Werbungskostenpauschale nicht ausschöpft. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Oder hat eine Steuererklärung auch den Anspruch der Vollständigkeit

    In dem Sinne nicht. Die Werbungskosten. Hier würdest Du ja nur selber ein Nachteil haben, wenn Du doch über die 1000€ kämst.


    Aber ich würde sie auch schon mal eintragen. Dann hast Du für das nächste Jahr schon mal einiges vorgearbeitet und mußt die Punkte nur aktualisieren/ergänzen.

    Und Du siehst konkret, wieviel Dir noch zur Grenze fehlt und könntest ggf. im laufenden Steuerjahr planen. Z.B. wann Du Dir Fachbücher kaufst oder andere größere Anschaffungen wie machst, damit sich diese steuerlich auswirken können.