Verlustvortrag bei negativem Rückkaufswert einer privaten Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,
    ich habe im Jahr 2011 (leider) eine private Rentversicherung abgeschlossen. Die horrenden Abschlussgebühren und die erbärmliche Performance des besparten Fonds von ca. 1,1 % p.a. bringen mich nun dazu, die Versicherung nach fast 10 Jahren Laufzeit zu kündigen (unter anderem kostest das Ganze auch noch knapp 250 Euro Gebühr im Jahr (Verwaltungskosten plus 3,3% Fonds-Gebühr).

    In jedem Fall habe ich nun (mit vereinfachten Zahlen gerechnet) 8000 Euro durch Beiträge eingezahlt bei einem Fondsvermögen von 4000 Euro. Die 4000 Euro sind als Rückkaufswert durch die Versicherung angegeben.


    Nun zu meinen zwei Fragen:
    Ich habe nun offensichtlich 4000 Euro Verlust gemacht. Dieser Verlust ergibt sich natürlich hauptäschlich durch die horrenden Abschlussgebühren, die ich in den ersten 5 Jahren durch meine Beiträge mit abbezahlt habe. Es ist also nicht zwangsläufig der Fonds, der den Verlust erbracht hat, sondern eher die Abschlussgebühren.
    Zählt dieser Verlust dennoch als anrechenbarer Verlust für künftige Kapitalerträge? (denn soweit ich das verstanden habe, können Gewinne aus Kapitalerträgen nur mit Verlusten aus Kapitalerträgen verrechnet werden).

    Zweite Frage:
    Ich würde für die Steuererklärung 2020 eine Verlustvortrag stellen, da ich derzeit keine positiven Kapitalerträge habe (mein "normales" Einkommen liegt aber weit über dem Freibetrag).
    Wie lange habe ich nun Zeit, die Verluste durch positive Kapitalerträge (z.B. Aktien) wieder auszugleichen? Gibt es hier eine bestimmte Jahresfrist oder kann der Verlust unbegrenzt so lange in die nächsten x-Jahre weitergeschoben werden, bis ich über die Jahre verteilt in der Gesamtsumme positive Kapitalerträge habe, bis der Verlust aufgebraucht ist?

    Beispiel:
    2020: Verlustvortrag von 4000 Euro - Keine Gewinne aus Kapitalerträgen
    2021: weiterhin Verlustvortrag von 4000 Euro - Keine Gewinne aus Kapitalerträgen
    2022: weiterhin Verlustvortrag von 4000 Euro - Keine Gewinne aus Kapitalerträgen
    2023: Gewinne aus Kapitalerträgen: 1500 Euro (Sparerpauschbetrag von 801 Euro berücksichtigt) => neuer Verlustvortrag: 2500 Euro
    2024: weiterhin Verlustvortrag von 2500 Euro - Keine Gewinne aus Kapitalerträgen
    2025: Gewinne aus Kapitalerträgen: 1000 Euro (Sparerpauschbetrag von 801 Euro berücksichtigt) => neuer Verlustvortrag: 1500 Euro
    usw.

  • Du hast eine Rentenversicherung abgeschlossen, keinen Kauf von Kapitanagen. Die Beiträge hast du (wahrscheinlich) als Altersvorsorgebeiträge geltend gemacht.


    Bei Altersvorsorge gibt es aber keine "Verlustvorträge" - wie diese "Verluste" steuerlich ansetzbar sind, müsstest du einen hierzu Befugten fragen, hat nichts mit dem Programm zu tun.


    Meine Meinung (keine Beratung!): wenn die Beiträge als Altersvorsorge angesetzt wurden, gelten die Vorschriften für die vorzeitige Rückzahlung (kannst du in der steuerlichen HIlfe nachlesen). Wenn nicht, wäre es ein "normaler" Fonds (dann wäre noch zu prüfen ob weißer, grauer oder schwarzer Fonds) und die Vorschriften für Verluste aus Kapitalanlagen - Fondsvermögen greifen. Je nachdem, was tatsächlich vorliegt, ist dann einzugeben.


    Wenn es einen Verlust gibt, der steuerlich als Verlust aus Kapitalanlagen anerkannt wird, musst du den gesetzlich vorgesehenen Verlustrücktrag abwählen. Dann wird ein gesonderter Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag zum den 31.12.2020 erteilt, der in den Folgejahren verbraucht wird, aber nicht nach deinen Wünschen, sondern in Höhe der anrechenbaren Gewinne insgesamt pro Jahr.