Laptop/Tablet absetzen im berufsbegleitenden Master

  • Hallo zusammen,


    sitze an der Steuererklärung für 2019 und würde mich über eine kurze Hilfe Eurerseits freuen.


    Folgender Sachverhalt: 2019 Anschaffung eines Macbooks (1.124 €) und eines Ipads (750 €) im Rahmen eines berufsbegleitenden Masters (Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis). Wo setze ich das an? Leider finde ich keine eindeutige Antwort wo es richtig ist:


    -Werbungskosten > Arbeitsmittel > beruflich genutzte Gegenstände ? Ich nutze ihn ja eigentlich nicht beruflich, weiß aber nicht ob es hier trotzdem reingehört im Rahmen des Studiums ?

    -Werbungskosten > Arbeitsmittel > Für mehrere Einkunftsarten genutzte Gegenstände? Ist ja eigentlich auch nicht ganz passend...


    2. Frage: Nutze das Macbook ca. 90 % für studentische Zwecke und das Ipad ca. 70 %, der Rest entfällt auf die private Nutzung. Spricht hier etwas gegen diese Darstellung?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Das wären meiner Meinung nach Fortbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf. Aber: erstens wäre das Macbook über drei Jahre abzuschreiben, da AHK über 800 Euro und zum anderen musst du dem Finanzamt glaubhaft machen, dass die Anschaffung einzig und alleine deiner Fortbildung dient. Da gleichzeitig auch noch ein iPad gekauft wurde, sehe ich kaum Chancen auf einen vollen Ansatz, hier sind eher 50% privat realistisch. Du musst deine 90% bzw. 70% schon mit Fakten hinterlegen können - gerade Tablets werden doch sehr stark privat verwendet und ein Macbook ebenso (entspricht ja einem Laptop in der Windows-Welt). Da wird das Finanzamt schon nachfragen, wie du zu den Prozentsätzen kommst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wäre ohne weitere Geräte im Fundus auch eher bei den üblichen 50%, mit denen man nach der allgemeinen Lebenserfahrung schon ganz gut zurechtkommen kann.

  • Guten Morgen und schon mal vielen Dank für die Antworten!


    Ich habe noch einen Arbeitslaptop, den ich auch privat nutzen darf, allerdings darf/kann ich hierauf keine Software installieren. Und genau die benötige ich zur Literaturrecherche für Seminar-/Masterarbeiten etc. Deshalb habe ich mir das Macbook angeschafft. Das IPad nutze ich hauptsächlich zum Mitschreiben der Vorlesung und zum lernen. Also die angegebene Nutzung entspricht der Realität aber klar, was das Finanzamt anerkennt steht auf einem anderen Blatt. Hierzu noch eine Frage: Wenn bspw. die 90:10 Nutzung bei dem Macbook nicht anerkannt werden sollte, ist es möglich diese nachträglich noch auf 50:50 anzupassen oder berücksichtigt das Finanzamt dieses dann gar nicht mehr.


    Bin mir jetzt auch noch immer nicht im Klaren wo genau ich die Kosten im Programm ansetzen sollte!? Unter den Aufwendungen und Erstattungen für die Fortbildungskosten sehe ich da keine passende Rubrik. Um ein beruflich genutztes Arbeitsmittel handelt es sich aber ja auch nicht...


    • Offizieller Beitrag

    Ich habe noch einen Arbeitslaptop, den ich auch privat nutzen darf, allerdings darf/kann ich hierauf keine Software installieren.

    Eben, also kannst Du ihn im Prinzip so gut wie gar nicht privat nutzen. Mit der Kenntnis wäre ich dann wieder bei den angedachten 50%, um etwaigen Diskussionen mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit aus dem Weg zu gehen.


    Um ein beruflich genutztes Arbeitsmittel handelt es sich aber ja auch nicht...

    Vorweggenommene Werbungskosten sind ja auch "beruflich" und nachweisen bzw. begründen musst Du es dem FA so oder so.