Übungsleiterpauschale 2400€ §3 Nr 26 bei lohnsteuerpflichtigem Einkommen!

  • Hallo,


    ich habe eine zweite Tätigkeit als Chorleiter, bei der der §3 Nr 26 ESTG greift, d.h. 2400€ bleiben steuerfrei.

    Mein Problem ist, ich weiß nicht an welcher Stelle ich dies beim Wiso sparbuch eingeben soll.

    Die Daten zu den Einnahmen müssen ja unter Einnahmen Lohnsteuerbescheinigungen eingegeben werden, da die Einkünfte lohnsteuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig waren und eine Summe von 2400€ übersteigen. Wo bzw. wie kann ich jetzt aber §3 Nr 26 geltend machen? (Ich findete da nur die Möglichkeit uner selbstständiger Arbeit oder Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug - was in meinem Fall aber ja falsch ist!!!)


    Für einen sachkundigen Hinweis wäre ich sehr dankbar!


    Hubert

    • Offizieller Beitrag

    Die Daten zu den Einnahmen müssen ja unter Einnahmen Lohnsteuerbescheinigungen eingegeben werden, da die Einkünfte lohnsteuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig waren und eine Summe von 2400€ übersteigen. Wo bzw. wie kann ich jetzt aber §3 Nr 26 geltend machen?

    Üblicherweise wird der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG bei der Ermittlung des Bruttoarbeitslohns bereits berücksichtigt. Es sollte also einmal mit dem AG geklärt werden, wie die Berechnung vorgenommen wurde und alles sollte entsprechend bescheinigt werden.


    Dann geht man über "Weitere Einnahmen und Besonderheiten" im Bereich der Eingabemasken zur nichtselbständigen Tätigkeit und/oder auch ggf. (zusätzlich) Korrekturen zum Arbeitslohn in der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung ganz unten.


    Und immer beachten, dass der § 3 Nr. 26 EStG nur bei einer "nebenberuflichen" Tätigkeit greift. Es darf nicht als bzw. im Rahmen der Haupttätigkeit erfolgen.