Berechnung der Abschreibung

  • Hallo wir haben 1991 das Elternhaus meiner Eltern übernommen meine Geschwister ausbezahlt. Meine Eltern hatten bis Dez. 2019 ein Einsitzrecht in der untern Wohnung. Da beide Elternteile verstorben sind. Ist jetzt auch die untere Wohnung komplett uns. Diese haben wir 2020 komplett saniert neues Bad, neue Böden ; neue Decke ,Elektrik neu usw.

    Oben die Wohnung ähnlich diese wird seid Okt. 2020 vermietet. Ich habe eine lineare Abschreibung angegeben ? Jetzt wollen sie eine Berechnung der Abschreibung.

    Habe bei der Sachbearbeiterin angerufen sie war nicht gerade freundlich und bin auch nicht weiter gekommen.

    Was genau muss ich da angegeben bei der Berechnung ?

    • Offizieller Beitrag

    Habe bei der Sachbearbeiterin angerufen sie war nicht gerade freundlich und bin auch nicht weiter gekommen.

    Das FA darf überhaupt keine Steuerberatung leisten.


    Hallo wir haben 1991 das Elternhaus meiner Eltern übernommen meine Geschwister ausbezahlt.

    Womit Du zwei Anschaffungsvorgänge und zwei AfAs hast. Einmal für den geerbten Anteil gemäß § 11d EStDV die AfA des Rechtsvorgängers (Fußstapfentheorie). Und für den von den Geschwistern neu hinzuerworbenen Anteil dann ganz normal nach den Regelungen des EStG. Haben wir in ähnlichen Fällen auch so schon im Forum beschrieben und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar.


    Oben die Wohnung ähnlich diese wird seid Okt. 2020 vermietet. Ich habe eine lineare Abschreibung angegeben ? Jetzt wollen sie eine Berechnung der Abschreibung.

    Und genau deshalb möchte das FA die Berechnungsgrundlagen der AfA-Beträge haben, welche Du höchstwahrscheinlich falsch berechnet hast.