Angabe von PC Bestandteil (Tastatur) in Einkommensteuererklärung?

  • Hallo zusammen,


    durch die Corona Pandemie war ich 2020 hauptsächlich im Home Office tätig und habe mein privates PC für die tägliche Arbeit verwendet. Vor 2020 war es nicht möglich, im Home Office zu arbeiten und ich habe daher nie mein PC in der Steuererklärung angegeben.


    Allerdings ging meine Tastatur im November kaputt und ich musste mir eine neue kaufen. Ich bin der Meinung, dass es sich hier nicht um ein Peripherie Gerät handelt, sondern um ein PC-Bestandteil. Ohne die Tastatur kann ich meine PC nicht bedienen, auch wenn die Tastatur nicht eigenständig Nutzbar ist.


    Auf der Seite von Steuersparen habe ich gelesen, dass PC-Bestandteile (bis 800€) in voller Höhe angegeben werden können: https://www.buhl.de/steuer/rat…computer-steuer-absetzen/


    Könnte mir jemand helfen, und erklären, wie ich diese Kosten am Besten in der Erklärung angeben kann?


    Danke und viele Grüße

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Angabe von PC Bestandteil (Tastatur) in Einkommenssteuererklärung?“ zu „Angabe von PC Bestandteil (Tastatur) in Einkommensteuererklärung?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Könnte mir jemand helfen, und erklären, wie ich diese Kosten am Besten in der Erklärung angeben kann?

    Das steht doch in dem von Dir verlinkten Artikel drin... :/



    Peripheriegerät oder Bestandteil?

    Am einfachsten lässt sich die Unterscheidung anhand des Beispiels einer Tastatur erklären. Für einen Desktop-Computer stellt die Tastatur einen Bestandteil dar. Denn Sie können den Computer ohne Tastatur nicht bedienen. Sie ist also ein Teil des „Gesamtpakets“. Anders ist das, wenn Sie eine externe Tastatur zusätzlich zu einem Laptop kaufen. Hier ist die Tastatur ein Peripheriegerät. Denn für den Laptop stellt sie keinen essenziellen Bestandteil dar, da er bereits eine integrierte Tastatur zur Bedienung besitzt

  • Könnte mir jemand helfen, und erklären, wie ich diese Kosten am Besten in der Erklärung angeben kann?

    Das steht doch in dem von Dir verlinkten Artikel drin... :/



    Peripheriegerät oder Bestandteil?

    Am einfachsten lässt sich die Unterscheidung anhand des Beispiels einer Tastatur erklären. Für einen Desktop-Computer stellt die Tastatur einen Bestandteil dar. Denn Sie können den Computer ohne Tastatur nicht bedienen. Sie ist also ein Teil des „Gesamtpakets“. Anders ist das, wenn Sie eine externe Tastatur zusätzlich zu einem Laptop kaufen. Hier ist die Tastatur ein Peripheriegerät. Denn für den Laptop stellt sie keinen essenziellen Bestandteil dar, da er bereits eine integrierte Tastatur zur Bedienung besitzt


    Hier ist es doch sowieso ein Ersatz, da die alte kaputt ging. Also ganz normaler Aufwand.


    Danke für eure Einschätzung. Ich kämpfe nun mit der Eingabe im Programm. Der Anschaffungszeitpunkt war November 2020 und dann fragt mich das Steuer-Sparbuch, ob es selbständig nutzbar ist - da Tastatur, gebe ich "nein" an.


    Müsste ich mein PC (mit Anschaffungszeitpunkt 2017) angeben und dann beim Punkt "Zubehörteile, Erweiterungen" die Tastatur eintragen?

  • Warum denn ein Anlagegut anlegen? Du hast Reparaturaufwand - also auch dort eingeben. Es ist bei solchen Kleinbeträgen doch kein Anlagengut einzutragen (bis 250 Euro ist es Sofortaufwand).

  • Kurzer Nachtrag: ich glaube ich habe nun die richtige Stelle im Programm gefunden - und zwar unter "Reparatur und Reinigung".


    Setzt dies aber voraus, dass ich mein in 2017 selbst zusammengebauter PC umwidme?

  • Warum denn ein Anlagegut anlegen? Du hast Reparaturaufwand - also auch dort eingeben. Es ist bei solchen Kleinbeträgen doch kein Anlagengut einzutragen (bis 250 Euro ist es Sofortaufwand).

    Ich glaube, unsere Posts haben sich gerade überschnitten.


    Genau, die Stelle habe ich nun im Programm gefunden. Also das heißt, ich müsste gar nicht mein PC umwidmen - sondern könnte direkt die Tastatur als Reparatur angeben, obwohl ich nie mein PC in meiner Einkommensteuererklärung angegeben habe?


    Dankeschön

    • Offizieller Beitrag

    Du hast Reparaturaufwand - also auch dort eingeben.

    Das ist so und Reparaturaufwand ist eben das Stichwort. Wobei auch da grundsätzlich mal eine private Mitnutzung bzw. Mitveranlassung abzugrenzen wäre.



    Es ist bei solchen Kleinbeträgen doch kein Anlagengut einzutragen (bis 250 Euro ist es Sofortaufwand).

    Das stimmt so eben nicht, denn im Fall einer Neuanschaffung ist der erste zu prüfende Punkt immer sie selbständige Nutzbarkeit des angeschafften WG. Und diese selbständige Nutzung wäre hier in diesem Falle zu verneinen gewesen. Da gibt es auch keine betragsmäßige Grenze.


    Ein praktische Schnellprüfung ist nach einer tollen Tabelle aus dem Rechnungswesen-Portal möglich:


  • am bisher privat genutzten PC ist die privat angeschaffte Tastatur kaputt gegangen und nur weil Du die jetzt gerade im homeoffice geschäftlich nutzt, kannst doch eigentlich nicht erwarten dass Du ne neue Tastatur absetzen kannst, ausserdem sind das ja eh Kleinbeträge und die Steuerersparnis letztlich wird vielleicht 5Euro sein und dafür haben sich jetzt mehrere Leute einen Kopf gemacht und was ins Internet eingetippt :) Spitze

  • am bisher privat genutzten PC ist die privat angeschaffte Tastatur kaputt gegangen und nur weil Du die jetzt gerade im homeoffice geschäftlich nutzt, kannst doch eigentlich nicht erwarten dass Du ne neue Tastatur absetzen kannst, ausserdem sind das ja eh Kleinbeträge und die Steuerersparnis letztlich wird vielleicht 5Euro sein und dafür haben sich jetzt mehrere Leute einen Kopf gemacht und was ins Internet eingetippt :) Spitze

    Es geht in meiner Frage nicht darum, wie viel Geld man dadurch "ersparen" kann, sondern ich möchte das korrekt eintragen und auch lernen.


    Ich dachte, der Forum wäre da, um zu helfen. Scheinbar lohnt es sich aber erst zu helfen, wenn es um größere Geschichten geht.


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht in meiner Frage nicht darum, wie viel Geld man dadurch "ersparen" kann, sondern ich möchte das korrekt eintragen und auch lernen.


    Ich dachte, der Forum wäre da, um zu helfen.

    In der Tat geht es hier genau darum. :thumbup:


    Genau deshalb laufe ich mir hier immer wieder Hörner, weil ich eben strikt nach Maßgabe des Gesetzes erläutere. :(

  • Es geht in meiner Frage nicht darum, wie viel Geld man dadurch "ersparen" kann, sondern ich möchte das korrekt eintragen und auch lernen.


    Ich dachte, der Forum wäre da, um zu helfen.

    In der Tat geht es hier genau darum. :thumbup:


    Genau deshalb laufe ich mir hier immer wieder Hörner, weil ich eben strikt nach Maßgabe des Gesetzes erläutere. :(

    Vielen Dank auch für deine Erläuterungen. Ich arbeite in der IT und mein PC ist schon ein wesentlicher Teil meiner Arbeit - mit einem Laptop könnte ich z.B. nichts anfangen, da in den meisten Fällen einfach nicht genug Leistung da ist... daher auch die Frage der Umwidmung. Während ich mein PC zu "normalen" Zeiten, vielleicht 2 Stunden pro Tag alle paar Tage verwendet habe, sitze ich nun teilweise 50 Stunden in der Woche dienstlich dran. Auch wenn eine Tastatur, ein Netzteil, eine Festplatte, usw. eventuell nur kleine Beträge ausmachen, es geht um's Prinzip.

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn eine Tastatur, ein Netzteil, eine Festplatte, usw. eventuell nur kleine Beträge ausmachen, es geht um's Prinzip.

    Sehe ich auch so. Es ist auch völlig unerheblich, wie klein oder groß die Beträge sind, solange da alles sachlich richtig und korrekt ist. Und genau das ist ja auch Deine Ansinnen.

    • Offizieller Beitrag

    am bisher privat genutzten PC ist die privat angeschaffte Tastatur kaputt gegangen und nur weil Du die jetzt gerade im homeoffice geschäftlich nutzt, kannst doch eigentlich nicht erwarten dass Du ne neue Tastatur absetzen kannst

    Der PC wird zum großen Teil jetzt beruflich genutzt und ohne Tastatur geht das nun mal nicht. Außerdem hat er ihn nach seinen letzten Aussagen auch vorher beruflich genutzt, aber nicht anteilmäßig abgesetzt (was er hätte machen können).

    ausserdem sind das ja eh Kleinbeträge und die Steuerersparnis letztlich wird vielleicht 5Euro sein

    Ist doch egal. Hier 5 Euro und das 5 Euro und dort ... Das kann sich zusammenläppern. Wer den Pfennig nicht ehrt ist des Talers nicht wert, sagte man früher.

    und dafür haben sich jetzt mehrere Leute einen Kopf gemacht und was ins Internet eingetippt

    Das mußt Du schon den Leuten selber überlassen, ob sie sich damit beschäftigen. Außerdem geht es darum, wie man was richtig macht. Und das kann man dann auf beliebige andere Fälle mit höheren Summen übertragen.