Renovierungskosten für Mietwohnung als Erhaltungskosten und Anschaffungsnahe Kosten absetzen?

  • Hallo,


    ich habe mir zusammen mit meiner Partnerin 2020 ein Zweifamilienhaus gekauft, wo wir die untere Etage selber bewohnen und die obere Etage Vermieten.


    Renovierungskosten für unsere Etage würde ich als anschaffungsnahe Kosten angeben um die Abschreibung zu erhöhen. Die Renovierung für die Vermietete Wohnung würde ich als Erhaltungskosten angeben, um diese direkt von der Steuer Absetzen zu können. Meine Frage ist nun, muss ich die Kosten für die Vermietete Wohnung auch noch in den anschaffungsnahen Kosten angeben, da diese auch innerhalb der 3 Jahre angefallen sind?


    Schöne Grüße,

    K.Y.

    • Offizieller Beitrag

    Ob für ein Objekt anschaffungsnaher Aufwand gegeben ist oder nicht, dass ist insgesamt nach den gesetzlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach dem jeweils für einen persönlich günstigsten steuerlichen Ergebnis.

  • Hallo miwe4,


    Ja das ist mir schon klar. Es ist ja durch die Renovierung/Modernisierung anschaffungsnaher Aufwand aber dadurch das es für die zu vermieten Wohnung ist, kann man es ja auch direkt absetzen oder?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ja durch die Renovierung/Modernisierung anschaffungsnaher Aufwand aber dadurch das es für die zu vermieten Wohnung ist, kann man es ja auch direkt absetzen oder?

    Wer sagt das? Entweder hast Du sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder anschaffungsnahen Aufwand. Was wann gegeben ist, solltest Du noch einmal genau nachlesen. Zur abschließenden Beurteilung eines anschaffungsnahen Aufwands sind davon abgesehen ja die ersten drei Jahre zu beurteilen. Wie gesagt, einfach mal nachlesen dazu oder auch die erweiterte Forumssuche nutzen.