Hallo,
ich habe mir zusammen mit meiner Partnerin 2020 ein Zweifamilienhaus gekauft, wo wir die untere Etage selber bewohnen und die obere Etage Vermieten.
Renovierungskosten für unsere Etage würde ich als anschaffungsnahe Kosten angeben um die Abschreibung zu erhöhen. Die Renovierung für die Vermietete Wohnung würde ich als Erhaltungskosten angeben, um diese direkt von der Steuer Absetzen zu können. Meine Frage ist nun, muss ich die Kosten für die Vermietete Wohnung auch noch in den anschaffungsnahen Kosten angeben, da diese auch innerhalb der 3 Jahre angefallen sind?
Schöne Grüße,
K.Y.