Werbungskosten im ersten Jahr der Freistellungsphase ATZ

  • Hallo Community,


    in 2020 bin ich unterjährig in die Freistellungsphase meiner Altersteilzeit gewechselt.

    Generell ist mir unklar, ob im ersten - nicht kompletten - Jahr dieser Freistellung beruflich relevante Ausgaben (Werbungskosten) auf den Zeitraum bis zum Übergang in die Freistellung zu begrenzen sind oder ob hier der Jahresansatz der Ausgaben genommen werden kann ?

    Es ist mir klar, dass Kosten, die nicht im Zusammenhang mit beruflicher Relevanz entstanden auch nicht angesetzt werden können.

    Um ein Vergleich zu liefern: Eine Heirat im Dezember eines Jahres hat steuerliche Konsequenz für das ganze Jahr ;)


    Ich freue mich über Antworten :)

    VG, AlexV

    • Offizieller Beitrag

    Generell ist mir unklar, ob im ersten - nicht kompletten - Jahr dieser Freistellung beruflich relevante Ausgaben (Werbungskosten) auf den Zeitraum bis zum Übergang in die Freistellung zu begrenzen sind oder ob hier der Jahresansatz der Ausgaben genommen werden kann ?

    Selbstverständlich ist da abzugrenzen.


    Um ein Vergleich zu liefern: Eine Heirat im Dezember eines Jahres hat steuerliche Konsequenz für das ganze Jahr ;)

    Das ist doch etwas komplett anderes. Nicht umsonst enthält das EStG eine Menge unterschiedlicher Paragraphen.