Kleinunternehmer: Muss ich Anlage EÜR ausfüllen, oder reicht die "einfache" EÜR?

  • Liebe Forenmitglieder,


    Ich bin derzeit etwas verwirrt bezüglich der EÜR. Ich bin als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig

    und habe in den letzten Jahren meine Einnahmen und Ausgaben einfach immer unter "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit"

    eingegeben. Dort ist in der Software noch mal extra ein "Einnahme-Überschuss-Rechnung-Formular", wo ich einfach den Gesamtbetrag und die etwaigen Betriebsausgaben eingeben konnte.

    Jetzt gibt es aber noch -gleich auf der Startseite der WISO Software- die "Anlage EÜR",

    die viel komplizierter scheint und wo ich quasi jede einzelne Buchung im Jahresverlauf eintragen muss. Ist es für mich notwendig, diese abzugeben,

    oder reicht die einfache Angabe unter der Einkommenssteuererklärung? Wo besteht überhaupt der Unterschied zwischen beiden?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig

    Eine USt-Erklärung musst du trotzdem abgeben. Damit deklarierst du, das du KUR machen darfst und keine USt abführen brauchst. ;)

    Er muss als Kleinunternehmer eine USt-Erklärung abgeben, wenn das FA dies wünscht. Oft verzichtet das FA darauf oder fordert diese nur in mehrjährigem Abstand zwecks Überwachung. Was gegeben ist, sollte sich aus den Anforderungen bzw. den Schreiben des FA klären lassen oder durch ein kurzes Telefonat erfragen lassen.