Nachträglich Zusammenveranlagen?

  • Hey Leute, bin neu hier und hoffe ihr könnt mich beraten.

    Laut WISO wären wir im Vorteil, wenn wir Einzelveranlagen würden, also gemacht getan, nun sollen wir statt 4,9k "nur" 300 EUR bekommen.

    Hier kommen viele Kosten durch die Aussergewöhnliche Belastung dazu, daher diese hohe Rückerstattung.

    Da wir mit den Behandlungen noch nicht durch sind und die KV nichts mehr zahlt, waren wir auf die Rückzahlung angewiesen.


    Nun steht in WISO, statt Ergebnis laut Bescheid 1055,54 EUR Nachzahlung, statt 1540 Erstattung. Bei meiner Frau entsprechend was ähnliches, so dass wir zusammen auf Plus 300 EUR kommen.

    WISO hat durch den Einspruch schon irgendwas ausgespucht mit dass es auch bei Einzelveranlagerungen beteiligungen geben kann etc. aber kennt ihr solche Fälle?
    Wieso macht das Finanzamt nicht gleich davon gebraucht, wenn es möglich ist und wenn WISO das sogar weiss.

    Bei der Erläuterung steht nichts vernüpftiges. der erste Punkt ist jedenfalls, dass wir die Einzelveranlagerung gewählt haben.


    Kann man es nachträglich zusammenveranlagen lassen?
    Danke schonmal .

    • Offizieller Beitrag

    WISO hat durch den Einspruch schon irgendwas ausgespucht mit dass es auch bei Einzelveranlagerungen beteiligungen geben kann etc. aber kennt ihr solche Fälle?

    Was meinst Du?


    Das Programm rechnet das, was Du ihm an Zahlen vorgibst. Und die Steuerberechnung des Programms musst Du dann dezidiert mit den Bescheiddaten abgleichen. Da insbesondere auch, ob etwaige getroffene Zuordnungen auch stimmen. Dazu dann die Erläuterungen des FA zu seinen Bescheiden lesen.


    Und ansonsten auch einmal die erweiterte Forumssuche zu Fragen der Einzelveranlagung von Ehegatten nutzen.

  • Das Program empfielt ja auch, ob man zusammenveranlagen oder oder getrennt, und errechnet ja dann auch den Vorteil bei jeder Kategorie? Also zumindest in meiner WISO 2021 Software.

    Daher auch die Entscheid der Auswahl.


    Was meinst Du?

    WISO bietet ja entsprechende Vorlagen an, ich meine:

    Zitat

    Die unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben vom Ehepartner wurden bei der hälftigen Aufteilung der Einzelveranlagung nicht bei mir berücksichtigt.

    Der Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben bei Einzelveranlagung gemäß § 26a Absatz 2 Satz 2 und 3 EStG wurde in der eingereichten Einkommensteuererklärung gestellt.

    Ich bitte Sie die Aufwendungen entsprechend zu berücksichtigen und meinen Steuerbescheid zu ändern.

    Das wäre ja so ein Fall. Trotz Einzelverlagerungen wurde die Aufteilung nicht berücksichtigt

    Kann es also sein, dass das Finanzamt dass nicht getan hat, aber WISO schon und deshalb eine Differenz von 4700 EUR zustande kommt?

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre ja so ein Fall. Trotz Einzelverlagerungen wurde die Aufteilung nicht berücksichtigt

    Kann es also sein, dass das Finanzamt dass nicht getan hat, aber WISO schon und deshalb eine Differenz von 4700 EUR zustande kommt?

    Natürlich kann das passieren. Habe ich ja oben auch schon angedeutet. Und genau darum geht es auch in diversen Threads im Forum mit abweichendem Ergebnis. Aber was jetzt gegeben ist, das musst Du schon selber prüfen bzw. abgleichen. Einfach mal auf verdacht irgend etwas schreiben sollte nicht Sinn der Sache sein. Du hast einen Bescheid bzw. auch Bescheiddaten und du hast die Steuerberechnungen, also bitte vergleichen.

  • Hallo,

    ich habe das gleiche Problem. Auch bei uns wurde lt. Programm die Einzelveranlagung vorgeschlagen (A = 577,- Erstattung / B = 665,- Nachzahlung)

    Nun kam der Steuerbescheid. (A = 554,- Nachzahlung / B = 2869,- Nachzahlung)


    Vom Programm wurde der abziehbarer Anteil des Ehepartners in Abzug gebracht. Vom FA leider nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Vom Programm wurde der abziehbarer Anteil des Ehepartners in Abzug gebracht. Vom FA leider nicht.

    Ja und? Wo besteht jetzt noch das Problem? ?(