Einkommensteuerbescheid vorläufig hinsichtlich Studium als Werbungskosten

  • Hi,


    ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für den VAZ 2020 bekommen und mich gewundert, dass dieser hinsichtlich der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorläufig ergangen ist.


    Mein Studium war ein Zweitstudium und die gezahlten Zinsen aus meinem Studienkredit werden auch seit meinem Abschluss in 2017 vom Finanzamt ohne Diskussionen als Werbungskosten anerkannt.


    Soweit ich weiß gab es doch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Thema Erststudium als Werbungskosten? Ist da noch irgendwo ein Verfahren zum Thema Zweitstudium anhängig oder warum ist im Steuerbescheid 2020 dieser Vorläufigkeitsvermerk immer noch drin?


    Viele Grüße


    Julian

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuerbescheid Vorläufig hinsichtlich Studium als Werbungskosten“ zu „Einkommensteuerbescheid vorläufig hinsichtlich Studium als Werbungskosten“ geändert.
  • Hallo,


    es gibt das Urteil des BVerfG vom 10.01.2020. Danach kann das Erststudium nicht mehr abgesetzt werden. Ob noch irgendwo ein Verfahren zum Zweitstudium anhängig ist, ist mir nicht bekannt.


    Zu dem BMF-Schreibens vom 10. Januar 2019 gibt es inzwischen auch noch ein Ergänzungsschreiben vom 04.01.2021.

    (https://www.bundesfinanzminist…idaritaetszuschlages.html)


    Aber mir erschließt sich trotzdem nicht, warum nach dem Urteil des BVerfG, immer noch diese Vorläufigkeitsvermerke in den neuen Steuerbescheiden aufgeführt sind.


    Ein Beitrag zur Aufklärung wäre sehr schön. :)


    Vielen Dank und beste Grüße

  • Hast du denn einmal gelesen, welche Gründe hier angeführt werden? Es gibt ja weitaus mehr zur Zeit offene Fragen als nur dein Studium. Das wird sicher nicht zum Vorläufigkeitsvermerk geführt haben, eher Soli etc.

  • Es werden keine Gründe genannt. Es steht dort einfach wg. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO... vorläufig.. und dann dieser Standardtext vom BMF bezüglich Abziehbarkeit des Studiums.


    Die einzige Erklärung die ich mir dafür herleiten könnte ist, dass das Urteil erst im VAZ 2020 veröffentlicht wurde und somit 2020 der letzte VAZ ist wo dieser Vorläufigkeitsvermerk überhaupt Sinn macht. Meine Sorge war eher, dass auch noch Verfahren beim VerfG zum Zweitstudium offen sind und ich in 6 Jahren die ganzen Werbungskosten mit 6% Verzinsung zurückzahlen muss, das wäre ein desaster.

  • Hast du denn einmal gelesen, welche Gründe hier angeführt werden? Es gibt ja weitaus mehr zur Zeit offene Fragen als nur dein Studium. Das wird sicher nicht zum Vorläufigkeitsvermerk geführt haben, eher Soli etc.

    Die Steuerbescheide ergehen derzeit alle per Standardtext für vier oder fünf unterschiedliche Aufwendungen vorläufig.

    U.A. eben auch bzügl. der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. (Egal, ob Studienkosten angesetzt wurden oder nicht) Nach dem Urteil des BVerfG vom 10.01.2020 wundert dieser Vorläufigkeitsvermerk schon.