Hi,
ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für den VAZ 2020 bekommen und mich gewundert, dass dieser hinsichtlich der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorläufig ergangen ist.
Mein Studium war ein Zweitstudium und die gezahlten Zinsen aus meinem Studienkredit werden auch seit meinem Abschluss in 2017 vom Finanzamt ohne Diskussionen als Werbungskosten anerkannt.
Soweit ich weiß gab es doch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Thema Erststudium als Werbungskosten? Ist da noch irgendwo ein Verfahren zum Thema Zweitstudium anhängig oder warum ist im Steuerbescheid 2020 dieser Vorläufigkeitsvermerk immer noch drin?
Viele Grüße
Julian