Unentgeltliche Gewerbeübertragung (Kleingewerbe). AFA korrekt "abgrenzen"

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr mein Fotogewerbe unentgeltlich an meine Frau übertragen. Sprich ich habe das Gewerbe abgemeldet und sie ein neues angemeldet.


    Laut Info vom Finanzamt muss kein Verkauf an meine Frau statt finden. Die Abschreibungen soll meine Frau zum Buchwert weiter führen. Kann mir jemand erklären, wie

    ich das richtig in der Steuersoftware abgebildet bekomme?


    Meine Abmeldung war am 01.06.2020 und die Neuanmeldung meiner Frau am 01.07.2020. Kann man in der Software irgendwo eintragen, dass meine Abschreibungen nur bis zumm 01.06. berechnet werden? Die Restbuchwerte würde ich dann bei meiner Frau eintragen.

    Alternativ hätte ich jetzt die Abschreibungen für komplett 2020 über meine Frau laufen lassen und das FA eigenständig um korrekte "Abgrenzung" gebeten.


    Danke für jede Antwort und Grüße,

    David

  • wie ich das richtig in der Steuersoftware abgebildet bekomme?

    in welcher Steuersoftware denn und doppelte Buchführung (Bilanz)?

    Steuer:Sparbuch -modul EÜR, WISO EÜR&Kasse, WISO MeinBüro, oder oder

    Alternativ hätte ich jetzt die Abschreibungen für komplett 2020 über meine Frau laufen lassen und das FA eigenständig um korrekte "Abgrenzung" gebeten.

    muss nicht sein Du kannst die AfA monatsgenau berechnen und in Deinem Fall die AfA ./.12 x 6 ebenso deine Frau.

    d.h. WG-Wert zu Beginn 21 min. 6 Monate AfA = Buchwert

  • Ich nutze "WISO Steuer-Mac 2021".

    muss nicht sein Du kannst die AfA monatsgenau berechnen und in Deinem Fall die AfA ./.12 x 6 ebenso deine Frau.

    d.h. WG-Wert zu Beginn 21 min. 6 Monate AfA = Buchwert

    Muss ich die monatsgenaue Berechnung manuell durchführen, oder macht das die Software für mich. Für mein Verständnis müsste es so sein, dass mich das Programm irgendwo fragt "wann wurde ihr Gewerbe abgemeldet". Anhand des Datum berechnet das Programm dann den Buchwert.

  • mit welchem Programm hast du denn deine bisherige Buchhaltung erledigt?

    versuche doch mal ob sie das macht.

    Ich mache bisher immer mit diesem Programm die Buchhaltung. Es klappt ja soweit alles. Nur finde ich nicht die Möglichkeit die unentgeltliche Übertragung in die Software einzutragen und dass die AFA Datumsgetreu berechnet wird.

  • Ich mache bisher immer mit diesem Programm die Buchhaltung.

    was meine Frage aber immer noch nicht beantwortet:

    mit welchem Programm hast du denn deine bisherige Buchhaltung erledigt?


    auch wenn der Thread zwischenzeitlich bei steuer:mac gelandet ist.

    Bei steuer:mac wirst Du lange warten bis es das macht.

    dass mich das Programm irgendwo fragt "wann wurde ihr Gewerbe abgemeldet". Anhand des Datum berechnet das Programm dann den Buchwert.

    Als selbständiger Unternehmer sollte man aber schon einen Tischrechner bedienen können um den unterjährigen Buchwert selbst zu ermitteln. Zumal der Weg in Post #2 beschrieben wurde.

  • Also verwendest du die vereinfachte EÜR in steuer:mac? Die Frage hast du immer noch nicht beantwortet - "diese Software" sagt nicht aus, wo genau.

    Du musst auf alle Fälle bei der bei der gewerblichen Tätigkeit das Endedatum eintragen und bei deiner Frau das Anfangsdatum.

    Ich bezweifle allerdings, dass die "Software" im Teil Betriebsvermögen auf diese Daten zurückgreift. Du wirst da manuell eingreifen müssen. Du kannst es versuchen mit einem Vorgang Abgang, aber dann müsstest du das Gut neu anlegen für die weitere Verwendung.

  • Du kannst es versuchen mit einem Vorgang Abgang, aber dann müsstest du das Gut neu anlegen für die weitere Verwendung.

    ich denke damit wäre der TE überfordert.

    Am besten wäre einen St.-Ber. zu beauftragen, da ein solcher Vorgang ja auch in die noch zu erstellende Aufgabebilanz einfließen muss.

  • Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt dies hier nicht will, da ja das Gewerbe innerhalb der Veranlagungsgemeinschaft fortgeführt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt dies hier nicht will, da ja das Gewerbe innerhalb der Veranlagungsgemeinschaft fortgeführt wird.

    Das sehe ich ebenso.

  • Das sehe ich ebenso.

    nur ist das Finanzamt nicht das Gesetz sondern die Exikutive welche § 16 EStG. umsetzen muss.

    Sonst bräuchte man das Gewerbe auch nicht abmelden u. neu anmelden. Einfach den Vornamen tauschen fertig.

    Mal sehen was Institutionen, welche bei einem Gewerbe die Hand aufhalten z.b. Handwerkskammer, BG, Kommune, GEZ etc. dazu sagen würden.

    • Offizieller Beitrag

    Sonst bräuchte man das Gewerbe auch nicht abmelden u. neu anmelden. Einfach den Vornamen tauschen fertig.

    Mal sehen was Institutionen, welche bei einem Gewerbe die Hand aufhalten z.b. Handwerkskammer, BG, Kommune, GEZ etc. dazu sagen würden.

    Das ist doch etwas komplett anderes. Du vergleichst da Äpfel mit Birnen und die dann gleich auch noch mit verschiedenen Südfrüchten.


    Auf dem Veranlagungsbezirk sitzt ein Sachbearbeiter, der beide Ehegatten veranlagt und ggf. auch für deren Unternehmen zuständig ist.


    Im Übrigen greift hier sowieso der § 6 Absatz 3 EStG:

    Zitat

    (3) 1Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; dies gilt auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person. 2Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn der bisherige Betriebsinhaber (Mitunternehmer) Wirtschaftsgüter, die weiterhin zum Betriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft gehören, nicht überträgt, sofern der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht veräußert oder aufgibt. 3Der Rechtsnachfolger ist an die in Satz 1 genannten Werte gebunden.

  • Ok, ich versuche alle Fragen zu beantworten. Nachdem die Info nicht reicht, wie das verwendete Steuerprogramm heißt, nenne ich jetzt die Rubrik, wo ich die Eintragungen mache:


    Rubrik: "Selbständige", Gewerbebetrieb, Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung.


    Original-Antwort vom FA: "zu welchen Stichtag wurde Ihr Gewerbebetrieb als Fotograf beendet und das Ihrer Frau angemeldet? Die Abschreibungen können Sie wie gewohnt bis zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe berücksichtigen. Durch die unentgeltliche Übertragung an Ihre Frau erfolgt eine Buchwertfortschreibung zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe. Es muss hier kein offizieller Verkauf stattfinden. ".


    Und ja, ich kann einen Taschenrechner bedienen. Meine Frage ging ja auch nicht nicht in die Richtung, kann das die Software rechnen, weil ich das selbst nicht berechnen kann. Ich möchte es nur "richtig" machen und dachte, das klappt automatisch in der "software". Ich werde es aber nun mit Zettel und Stift p.r.t. berechnen und hoffen, dass es passt.


    Danke euch trotzdem.


    VG,

    David

  • Das ist doch etwas komplett anderes. Du vergleichst da Äpfel mit Birnen und die dann gleich auch noch mit verschiedenen Südfrüchten.

    finde ich nicht, da § 6 die Bewertung der WG bei Betriebsübertragung abhandelt. Also nur am Rande mit der Pflicht nach § 16 bei Betriebsaufgabe eine Aufgabebilanz-Schlussbilanz zu erstellen, zu tun hat.

    Darum ist mir bei meiner Antwort gegangen.

  • Ich glaube ich habs !!


    Es gibt die Rubrik bei der AFA "Verkauf, Diebstahl oder Verschrottung". Da kann man ein Datum eintragen. Ich trage dort einfach das Datum meiner Gewerbeabmeldung ein. Die AFA wird dann vom Programm ermittelt.


    VG,

    David

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt die Rubrik bei der AFA "Verkauf, Diebstahl oder Verschrottung". Da kann man ein Datum eintragen. Ich trage dort einfach das Datum meiner Gewerbeabmeldung ein. Die AFA wird dann vom Programm ermittelt.

    Dann wird aber auch der Restwert noch als AfAa berücksichtigt, oder? Das wäre ja nun mal schlecht.



    Man kann es aber auch anders darstellen:


    Das mal auf die Schnell. Dann muss man irgendwie nur den Hinweis auf den Zeitraum der EÜR hinbekommen.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4

    du merkst aber schon dass Du Dich im spar:buch Modul Eür befindest und der TE sich im ESt.-Modul.

    Ja. Aber ich habe auch dargelegt, dass dies m.E. in seinem Fall nicht funktioniert:

    Dann wird aber auch der Restwert noch als AfAa berücksichtigt, oder? Das wäre ja nun mal schlecht.

    Was sich auch belegen lässt:


    Und deshalb eben die Möglichkeit des regulären Buchens im Rahmen des gesonderten EÜR-Moduls, da er ja nun einmal nicht umhin kommt, eine, zumindest von den Besteuerungsgrundlagen her, ordnungsgemäße EÜR abzugeben.