ordnungsgemäße EÜR abzugeben.
du möchtest mich anscheinend nicht verstehen
Nein, Du verstehst nicht, was @davidho85, @neida und ich sagen. Er muss in diesem Fall nicht zwingend eine Aufgabeblianz erstellen und erst recht nicht in Absprache mit dem Bearbeiter des FA:
Original-Antwort vom FA: "zu welchen Stichtag wurde Ihr Gewerbebetrieb als Fotograf beendet und das Ihrer Frau angemeldet? Die Abschreibungen können Sie wie gewohnt bis zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe berücksichtigen. Durch die unentgeltliche Übertragung an Ihre Frau erfolgt eine Buchwertfortschreibung zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe. Es muss hier kein offizieller Verkauf stattfinden. ".
Und da glaube doch einfach mal denen, die mit so etwas Erfahrung in ihrer beruflichen Praxis haben. Nur, weil Du am lautesten schreist, hast Du nicht immer recht.