Unentgeltliche Gewerbeübertragung (Kleingewerbe). AFA korrekt "abgrenzen"

    • Offizieller Beitrag

    ordnungsgemäße EÜR abzugeben.

    du möchtest mich anscheinend nicht verstehen

    Nein, Du verstehst nicht, was @davidho85, @neida und ich sagen. Er muss in diesem Fall nicht zwingend eine Aufgabeblianz erstellen und erst recht nicht in Absprache mit dem Bearbeiter des FA:

    Original-Antwort vom FA: "zu welchen Stichtag wurde Ihr Gewerbebetrieb als Fotograf beendet und das Ihrer Frau angemeldet? Die Abschreibungen können Sie wie gewohnt bis zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe berücksichtigen. Durch die unentgeltliche Übertragung an Ihre Frau erfolgt eine Buchwertfortschreibung zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe. Es muss hier kein offizieller Verkauf stattfinden. ".

    Und da glaube doch einfach mal denen, die mit so etwas Erfahrung in ihrer beruflichen Praxis haben. Nur, weil Du am lautesten schreist, hast Du nicht immer recht.

  • Und da glaube doch einfach mal denen, die mit so etwas Erfahrung in ihrer beruflichen Praxis haben.

    Du scheinst nur zu lesen was Du lesen möchtest. Nämlich die Aussage bzgl. der Übernahme der WG. zum Stichtag der Betriebsaufgabe. Auf mehr bezieht sich die "Original-Antwort" nicht.

    "......Die Abschreibungen können Sie wie gewohnt bis zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe berücksichtigen. Durch die unentgeltliche Übertragung an Ihre Frau erfolgt eine Buchwertfortschreibung zum Stichtag Ihrer Betriebsaufgabe. Es muss hier kein offizieller Verkauf stattfinden. ".....

    Daraus ist nicht zu entnehmen, dass keine Aufgabebilanz erstellt werden muss.

    Nur, weil Du am lautesten schreist, hast Du nicht immer recht.

    habe ich geschrien?

    Nicht dass ich wüsste. Ich argumentiere nur sachlich. Und WG-Übergang bei Betriebsauflösung (was weit gegriffen die Eingangsfrage war) ist vom weiteren Diskussionsverlauf sachlich zu trennen wie § 6 EStG zu § 16 EStG

    • Offizieller Beitrag

    Nicht dass ich wüsste. Ich argumentiere nur sachlich.

    Nein, das tust Du nicht. Und was Du sagst, das bringt dem TE nichts. Im Gegenteil. Dieser ist schon in Verbindung mit dem FA-Bearbeiter getreten und hat offensichtlich dessen ok. Und dann glaube einfach mal zwei erfahrenen Mitgliedern der Steuerpraxis. Und der Bearbeiter wird sich beide Fälle nebeneinander auf den Schirm legen und diese unentgeltliche Übertragung zu Buchwerten sicherlich abgleichen.

  • Danke für die rege Diskussion und die Tipps... ;-). Hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert ist. Ich werde jetzt nach bestem Wissen und Gewissen das ganze möglichst sauber abbilden. Eine Aufgabebilanz hat die nette Dame nicht erwähnt. Evtl. wg. Kleingewerbe-Regelung ???

  • Am einfachsten dürfte es sein, die ermittelte Jahres-AfA manuell aufzuteilen und dann auch manuell in die Felder einzugeben.

    Die Aufgabebilanz ist wohl nicht notwendig, weil die Dame im Finanzamt die Regelungen zur Fortführung des Betriebes gesehen hat und keine Aufdeckung der stillen Reserven damit benötigt.

  • Am einfachsten dürfte es sein, die ermittelte Jahres-AfA manuell aufzuteilen und dann auch manuell in die Felder einzugeben.

    Das wollte ich auch machen. Nur leider sehe ich keine Möglichkeit, die Beträge manuell einzutragen (Felder lassen sich nicht überschreiben). Oder übersehe ich nur, wie es doch funktioniert ... ?

    • Offizieller Beitrag

    Nur leider sehe ich keine Möglichkeit, die Beträge manuell einzutragen (Felder lassen sich nicht überschreiben). Oder übersehe ich nur, wie es doch funktioniert ... ?

    Ich habe doch bereits geschrieben, dass es m.E. mit der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls gar nicht geht und mit regulärem Buchen über das gesonderte EÜR-Modul wohl nur mit Einschränkungen, aber nachvollziehbar.