Mal eine Frage an die Steuerexperten:
EÜR. Die Umsatzsteuervorauszahlung fürs 4. Quartal wird ja in der Regel erst im Folgejahr abgebucht. Wie ich hier im Forum lese, muss man also die Buchung der Bank auf das Verrechnungskonto umbuchen und anschließend auf den 31.12. des Vorjahres aus Umsatzsteuervorauszahlung buchen. ... ziemlich umständlich und in meinem Fall auch anderweitig von Nachteil.
Meine Frage: Muss man das so machen oder kann man die Umsatzsteuervorauszahlung auch einfach aufs Folgejahr buchen. Eigentlich sollte das dem Fiskus ja egal sein, wann das jetzt gebucht wird, oder?